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Verurteilter kommt wegen 100-Franken-Busse nicht um Hafttag herum

Ein Mann wollte eine unbezahlte Busse von 100 Franken anfechten, die in einen Hafttag umgewandelt worden war. Die Richter traten auf sein Gesuch nicht ein, weil er keine gültige Begründung lieferte.

Publikationsdatum: 01. September 2026

Ausgangspunkt des Falls war eine Busse von 100 Franken, die ein Mann nicht bezahlt hatte. Weil er die Busse schuldig blieb, wandelte ein Genfer Gericht den Betrag in einen Tag Freiheitsstrafe um. Dagegen wehrte sich der Mann durch mehrere Instanzen – zunächst vor dem Genfer Appellationsgericht, dann vor dem Bundesgericht.

Das Bundesgericht trat im Januar 2026 auf seine Beschwerde nicht ein, weil der Mann seine Eingabe nicht ausreichend begründet hatte. Wer vor Bundesgericht klagt, muss klar darlegen, weshalb ein früheres Urteil falsch sein soll – das hatte der Mann versäumt. Das Bundesgerichtsurteil wurde damit rechtskräftig.

Im Februar 2026 wandte sich der Mann erneut ans Bundesgericht und verlangte sinngemäss eine Überprüfung des Januarurteils. Er bestritt dabei lediglich, die ihm vorgeworfenen Verstösse begangen zu haben. Eine solche Überprüfung eines rechtskräftigen Bundesgerichtsurteils ist jedoch nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich – etwa wenn das Gericht versehentlich wichtige Akten übersehen hat oder wenn es über mehr oder weniger entschieden hat, als beantragt wurde.

Diese Voraussetzungen erfüllte der Mann nicht. Er lieferte keine konkrete Begründung, welcher dieser Ausnahmegründe zutreffen könnte. Das Bundesgericht trat deshalb auch auf dieses Gesuch nicht ein. Immerhin verzichteten die Richter ausnahmsweise darauf, dem Mann Gerichtskosten aufzuerlegen.

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Urteilsnummer: 7F_16/2026

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