Eine Frau aus dem Kanton Neuenburg versuchte seit Jahren, auf dem Rechtsweg die Abwicklung des Nachlasses ihres verstorbenen Vaters anzufechten. Im aktuellen Fall verlangte sie, dass die zuständige Staatsanwältin Vanessa Guizzetti Piccirilli wegen angeblicher Befangenheit vom Fall ausgeschlossen wird. Das Kantonsgericht Neuenburg wies dieses Begehren im April 2026 ab – zum einen, weil es zu spät eingereicht worden war, zum anderen, weil keinerlei Hinweise auf eine tatsächliche Befangenheit der Staatsanwältin vorlagen.
Die Frau zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dort verlangte sie zusätzlich, dass gleich drei Bundesrichter – darunter der Präsident der zuständigen Kammer – ebenfalls wegen Befangenheit ausgeschlossen werden. Zur Begründung führte sie an, diese hätten frühere Beschwerden von ihr abgewiesen und damit eine angebliche Verschwörung gegen sie gedeckt. Das Bundesgericht wies dieses Begehren als offensichtlich missbräuchlich zurück.
Auch die eigentliche Beschwerde gegen den kantonalen Entscheid scheiterte. Die Frau hatte auf über 30 Seiten geschildert, wie zahlreiche Personen – Richter, Beamte, Anwälte, Notare und Bankangestellte – gemeinsam daran gearbeitet hätten, sie um das Erbe ihres Vaters zu bringen. Mit den konkreten Argumenten des Kantonsgerichts setzte sie sich jedoch an keiner Stelle auseinander. Da eine Beschwerde ans Bundesgericht aber zwingend erklären muss, warum der angefochtene Entscheid rechtlich falsch ist, wurde auf die Eingabe nicht eingetreten.
Die Frau muss die Verfahrenskosten von 800 Franken selbst tragen. Zudem wurde sie ausdrücklich gewarnt: Sollte sie künftig weitere missbräuchliche Eingaben machen, werden diese ohne Eröffnung eines Verfahrens schlicht abgelegt. Das Bundesgericht hat in den vergangenen Jahren bereits mehrfach Beschwerden derselben Person in ähnlichen Angelegenheiten abgewiesen.