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Anwalt bleibt wegen Misswirtschaft verurteilt

Ein Anwalt und Notar liess eine überschuldete Firma zu lange weiterlaufen. Er bleibt wegen Misswirtschaft verurteilt und muss eine bedingte Geldstrafe zahlen.

Publikationsdatum: 03. September 2026

Ein Rechtsanwalt und Notar sass im Verwaltungsrat einer kleinen Firma, die elektronische Informationen über Rassepferde vermarkten und Filme produzieren wollte. Die Gesellschaft geriet früh in finanzielle Schwierigkeiten: Schon im Februar 2012 fehlten dringend 200'000 Franken, um die laufenden Kosten zu decken. Ein Darlehen über diesen Betrag war innerhalb von drei Wochen aufgebraucht. Im April 2013 wurde der Konkurs eröffnet – sämtliche Gläubiger verloren ihr Geld vollständig.

Die Strafbehörden warfen dem Anwalt vor, er habe trotz klarer Überschuldung der Firma nicht gehandelt. Als Verwaltungsrat wäre er gesetzlich verpflichtet gewesen, eine Zwischenbilanz erstellen zu lassen und das Gericht zu informieren. Stattdessen wartete er untätig ab. In den sieben Monaten zwischen September 2012 und dem Konkurs im April 2013 stiegen die Schulden der Firma um über 103'000 Franken – durch auflaufende Mieten, Lohnkosten und Sozialversicherungsbeiträge. Das Kantonsgericht Luzern verurteilte ihn wegen Misswirtschaft zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 100 Franken.

Der Anwalt wehrte sich gegen das Urteil und brachte verschiedene Argumente vor: Er habe nicht gewusst, dass die Firma überschuldet war, weil er von einem wertvollen Warenlager im Wert von rund 260'000 Franken ausgegangen sei. Zudem seien mehrere Darlehensgebende auf ihre Forderungen verzichtet hätten, was die Schuldenlage entlastet hätte. Ausserdem habe er noch kurz vor dem Konkurs auf einen neuen Investor gehofft. Das Bundesgericht liess diese Einwände nicht gelten: Das Warenlager war buchhalterisch nie erfasst worden, die angeblichen Forderungsverzichte waren nicht glaubwürdig belegt, und die Hoffnung auf einen Investor war nach Einschätzung der Gerichte unrealistisch.

Das Bundesgericht bestätigte die Verurteilung vollumfänglich. Es hielt fest, dass der Anwalt spätestens ab September 2012 um die aussichtslose Lage der Firma wissen musste und dennoch nichts unternahm. Diese grobe Nachlässigkeit in seiner Funktion als Verwaltungsrat erfülle den Tatbestand der Misswirtschaft. Die Verfahrenskosten von 3'000 Franken trägt der Verurteilte.

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Urteilsnummer: 7B_135/2023

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