Ein Ehepaar aus dem Kanton Waadt stritt sich vor Gericht mit drei anderen Personen wegen einer angeblichen Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte. Nachdem das Waadtländer Kantonsgericht ihre Berufung abgewiesen hatte, zogen die beiden ans Bundesgericht weiter.
Das Bundesgericht forderte das Ehepaar auf, einen Kostenvorschuss von 3000 Franken zu leisten – eine übliche Bedingung, damit ein Verfahren überhaupt behandelt wird. Das Ehepaar weigerte sich jedoch zu zahlen. Es argumentierte, der Betrag sei missbräuchlich hoch und schränke ihren Zugang zur Justiz ein. Zunächst glaubten sie irrtümlich, je Person 3000 Franken zahlen zu müssen – also insgesamt 6000 Franken. Das Gericht stellte klar, dass lediglich einmal 3000 Franken fällig seien.
Trotz dieser Klarstellung und einer Nachfrist bis Ende Mai 2026 blieben die Zahlungen aus. Das Gericht erwog zwischenzeitlich, dem Ehepaar unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren, was die Pflicht zur Vorauszahlung aufgehoben hätte. Das Ehepaar lehnte dies jedoch ausdrücklich ab – aus Angst vor möglichen späteren Rückzahlungspflichten. Auch einen anderen Grund, der eine Ausnahme von der Vorschusspflicht gerechtfertigt hätte, nannten sie nicht.
Da die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Behandlung des Falls nicht erfüllt waren, trat das Bundesgericht auf die Eingabe des Ehepaars nicht ein. Die Verfahrenskosten von 300 Franken müssen die beiden gemeinsam tragen.