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Frau unter Beistandschaft bleibt ohne Gehör vor Gericht

Eine Frau aus dem Freiburger Bezirk Glâne wollte ihre Beistandschaft anfechten. Die Richter traten auf ihr Gesuch nicht ein, weil sie keinen gültigen Grund nannte.

Publikationsdatum: 03. September 2026

Die Friedensjustiz des Bezirks Glâne hatte Ende 2025 für eine Frau eine Beistandschaft eingesetzt. Damit wurde ihr das Recht entzogen, in laufenden und künftigen Gerichtsverfahren rund um ihre Stockwerkeigentumswohnung und Nachbarschaftsstreitigkeiten selbst aufzutreten. Zusätzlich wurden ambulante Massnahmen angeordnet. Hintergrund waren erhebliche Schwierigkeiten, die die Frau bei der Verwaltung ihrer Wohnung und im Umgang mit ihren Nachbarn hatte.

Die Frau wehrte sich gegen diese Entscheide, scheiterte jedoch zunächst vor dem Freiburger Kantonsgericht. Auch das Bundesgericht trat im Juni 2026 auf ihre Beschwerde nicht ein, weil sie die formalen Anforderungen an die Begründung nicht erfüllte. Daraufhin stellte sie innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen ein weiteres Gesuch, mit dem sie verlangte, diesen Entscheid zu überprüfen und seine Vollstreckung vorläufig auszusetzen.

Das Bundesgericht trat auch auf dieses neue Gesuch nicht ein. Der Grund: Die Frau nannte keinen der gesetzlich vorgesehenen Gründe, die eine Überprüfung eines rechtskräftigen Bundesgerichtsurteils erlauben würden. Stattdessen wiederholte sie in ihrem Gesuch und in mehreren Nachträgen lediglich ihre Argumente zur Verwaltung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Zudem stützte sie sich auf Tatsachen, die sie selbst als neu bezeichnete – ohne jedoch darzulegen, weshalb diese nach dem Urteil berücksichtigt werden könnten. Das Gesetz schliesst solche nachträglichen Tatsachen grundsätzlich aus.

Die Frau muss die Gerichtskosten von 1000 Franken selbst tragen. Das Gesuch um Aussetzung der Vollstreckung wurde damit gegenstandslos.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 5F_29/2026

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