Ein Paar aus dem Kanton Waadt hatte im Februar 2026 beantragt, eine kantonale Richterin namens Katia Elkaim vom Verfahren auszuschliessen. Sie warfen ihr vor, in mehreren früheren Verfahren zu ihren Ungunsten entschieden zu haben, und sahen darin ein Zeichen von Befangenheit. Das kantonale Berufungsgericht trat auf den Antrag nicht ein, weil die Richterin zum Zeitpunkt der Eingabe gar nicht mehr mit dem betreffenden Fall befasst war.
Das Paar zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Doch auch dort hatten sie keinen Erfolg. Die Bundesrichter stellten fest, dass die Eingabe keine neuen Argumente enthielt – das Paar wiederholte lediglich, was es bereits in mindestens sieben früheren Verfahren vor Bundesgericht vorgebracht hatte. In all diesen Fällen war ihnen bereits erklärt worden, warum ihre Argumentation nicht stichhaltig ist.
Die Bundesrichter qualifizierten die erneute Eingabe als missbräuchlich und querulatorisch. Seit Monaten beantrage das Paar systematisch den Ausstand jedes Richters oder jeder Richterin, die in einem Verfahren gegen sie entscheide. Ein solches Vorgehen diene nicht der Rechtsdurchsetzung, sondern der Verfahrensverschleppung. Der Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – wurde ebenfalls abgelehnt, da die Eingabe von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.
Das Bundesgericht warnte das Paar zudem ausdrücklich: Künftige missbräuchliche Eingaben würden ohne weitere Prüfung und ohne Eröffnung eines Dossiers abgelegt. Die Gerichtskosten von 500 Franken haben die beiden gemeinsam zu tragen.