Ein Patient des Ambulatoriums Rorschach der Psychiatrie St. Gallen erstattete Ende 2025 mehrere Strafanzeigen gegen drei dort tätige Ärzte. Er warf ihnen unter anderem Urkundenfälschung, falsches ärztliches Zeugnis, Amtsmissbrauch und Nötigung vor. Zudem machte er gegenüber der Polizei eine Forderung von 190'000 Franken geltend. Hintergrund war eine ärztliche Behandlung, mit der er offenbar sehr unzufrieden war.
Bevor gegen Behördenmitglieder oder kantonale Angestellte ein Strafverfahren eröffnet werden kann, muss in der Schweiz zunächst eine zuständige Behörde ihre Zustimmung erteilen – das sogenannte Ermächtigungsverfahren. Dieses soll verhindern, dass Behördenangehörige mutwillig mit Strafanzeigen überzogen werden. Die Anklagekammer des Kantons St. Gallen prüfte die Vorwürfe und verweigerte im März 2026 die Zustimmung zur Strafverfolgung aller drei Ärzte. Sie sah keine hinreichenden Hinweise auf strafbares Verhalten.
Der Patient zog den Entscheid ans Bundesgericht weiter. Dieses stellte jedoch fest, dass seine Eingabe über weite Strecken zu wenig konkret begründet war. Er legte nicht dar, inwiefern die Vorinstanz den Sachverhalt falsch beurteilt oder Bundesrecht verletzt haben soll. Auch seine Rüge, die Anklagekammer habe die Vorwürfe gegen die drei Ärzte nicht einzeln geprüft, traf laut Bundesgericht nicht zu – die Vorinstanz hatte die Sachverhalte und möglichen Straftatbestände für jede Person gesondert untersucht.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Auf Gerichtskosten wurde ausnahmsweise verzichtet. Die Ärzte dürfen damit nicht strafrechtlich verfolgt werden.