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Zwei Firmen scheitern mit Klage gegen ehemaligen Mitarbeiter

Zwei Unternehmen hatten einen Ex-Mitarbeiter wegen ungetreuer Geschäftsführung angezeigt. Das Bundesgericht trat auf ihre Beschwerde nicht ein, weil sie ihren Schaden nicht ausreichend begründet hatten.

Publikationsdatum: 11. September 2026

Zwei Firmen aus dem Kanton Freiburg hatten im Juni 2022 Strafanzeige gegen drei ehemalige Mitarbeiter erstattet, darunter einen Mann, dem sie ungetreue Geschäftsführung vorwarfen. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren ein, und auch das Kantonsgericht Freiburg wies den Rekurs der beiden Unternehmen im Januar 2026 ab. Daraufhin zogen die Firmen ans Bundesgericht.

Dort scheiterten sie jedoch bereits an einer formalen Hürde: Wer als geschädigte Partei gegen eine Verfahrenseinstellung vorgeht, muss dem Bundesgericht konkret und nachvollziehbar darlegen, welche zivilrechtlichen Forderungen – also etwa Schadenersatzansprüche – durch den Entscheid betroffen sind. Die beiden Unternehmen erwähnten zwar im Hauptteil ihrer Eingabe, der jährlich entgangene Umsatz könne auf rund 883'000 Franken geschätzt werden, was etwa 50 Prozent des Jahresumsatzes beider Firmen entspreche. Doch diese Angabe genügte den Anforderungen nicht.

Das Bundesgericht hielt fest, dass die Firmen – obwohl sie von einem Anwalt vertreten wurden – in der Einleitung ihrer Eingabe kein Wort über mögliche Schadenersatzforderungen verloren hatten. Zudem hätten sie mehr als drei Jahre nach den beanstandeten Ereignissen in der Lage sein müssen, den Schaden präziser zu beziffern und ihn den Handlungen jedes einzelnen der drei ehemaligen Mitarbeiter zuzuordnen. Beides unterblieb.

Da die Begründung der Firmen in diesem Punkt offensichtlich unzureichend war, trat das Bundesgericht auf die Beschwerde nicht ein. Die Kosten des Verfahrens von 800 Franken haben die beiden Unternehmen gemeinsam zu tragen.

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Urteilsnummer: 7B_233/2026

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