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IV-Rentner verliert seine ganze Rente – Gesundheit hat sich gebessert

Ein Mann erhielt nur befristet eine volle IV-Rente, weil sich sein Zustand laut Gutachten verbesserte. Die Richter bestätigten die Einstellung der Rente per Ende Mai 2024.

Publikationsdatum: 11. September 2026

Ein 1980 geborener Mann war nach einem Gutachten der medexperts AG zeitweise vollständig arbeitsunfähig. Die IV-Stelle des Kantons Zürich sprach ihm deshalb rückwirkend ab September 2022 eine ganze Invalidenrente zu – allerdings nur befristet bis Ende Mai 2024. Danach sah die IV-Stelle seinen Invaliditätsgrad bei lediglich noch 38 Prozent und verneinte einen weiteren Rentenanspruch.

Der Mann wehrte sich gegen diesen Entscheid und verlangte, die volle Rente auch über Mai 2024 hinaus zu erhalten. Er argumentierte, aus dem Gutachten sei keine echte Verbesserung seines Gesundheitszustands erkennbar. Zudem forderte er, beim Einkommensvergleich einen höheren Abzug von 25 Prozent zu berücksichtigen, um seinen gesundheitlichen Einschränkungen gerecht zu werden. Das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich wies seine Klage im März 2026 ab.

Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Es hielt fest, dass das Gutachten glaubwürdig und nachvollziehbar sei: Ab Februar 2024 habe der Mann wieder zu 80 Prozent in einer angepassten Tätigkeit arbeiten können. Die verbleibende Einschränkung von 20 Prozent sei zudem auf psychische Ursachen zurückzuführen, die einer vertieften Prüfung nicht standhielten. Dabei zeigte sich, dass die gesundheitlichen Beeinträchtigungen nicht alle Lebensbereiche gleichermassen betrafen und der Mann über ausreichende persönliche Ressourcen verfügte.

Auch das Argument mit dem höheren Einkommensabzug überzeugte die Richter nicht. Selbst wenn man einen Abzug von 20 oder 25 Prozent berücksichtige, ergäbe sich kein Invaliditätsgrad, der einen Rentenanspruch begründen würde. Der Mann muss die Verfahrenskosten von 800 Franken selbst tragen.

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Urteilsnummer: 9C_283/2026

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