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Patient kann Klage gegen seine Psychiaterin nicht weiterziehen

Ein Mann hatte seine Psychiaterin angezeigt, weil sie ihn angeblich manipuliert hatte. Die Bundesrichter traten auf seine Klage nicht ein, weil er seinen Schaden nicht bezifferte.

Publikationsdatum: 14. September 2026

Ein Mann aus dem Kanton Genf erstattete Strafanzeige gegen seine frühere Psychiaterin. Er warf ihr vor, sie habe die therapeutische Beziehung missbraucht und seine psychischen Probleme ausgenutzt, um ihn dazu zu bringen, ein Kind seiner Schwester aus dem Kongo zu adoptieren und Geld an deren Familie in Afrika zu schicken. Die Staatsanwaltschaft Genf weigerte sich, die Sache zu untersuchen, und auch die kantonale Beschwerdeinstanz wies seinen Rekurs ab.

Daraufhin wandte sich der Mann ans Bundesgericht. Damit eine Privatperson in einem Strafverfahren vor Bundesgericht auftreten kann, muss sie darlegen, dass sie durch die angebliche Straftat auch einen zivilrechtlichen Schaden erlitten hat – also zum Beispiel einen finanziellen Verlust oder eine schwere seelische Beeinträchtigung, für die sie Entschädigung fordern will. Zudem muss sie diesen Schaden zumindest grob beziffern.

Genau daran scheiterte der Mann. Er erwähnte zwar, er habe Geld nach Afrika geschickt und sei «tief erschüttert» worden, gab aber weder an, wie viel Geld er verloren hatte, noch bezifferte er eine mögliche Entschädigung für das seelische Leid. Er verwies lediglich auf frühere Eingaben und meinte, der genaue Betrag lasse sich noch nicht bestimmen. Das Bundesgericht liess diese Begründung nicht gelten – zumal der Mann anwaltlich vertreten war und die Ereignisse bereits mehr als ein Jahr zurücklagen.

Da die Eingabe die formalen Voraussetzungen offensichtlich nicht erfüllte, trat das Bundesgericht in einem vereinfachten Verfahren nicht auf die Klage ein. Auch das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Gerichtskosten – wurde abgelehnt, weil das Verfahren von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte. Der Mann muss Gerichtskosten von 500 Franken tragen, wobei seine finanzielle Lage dabei berücksichtigt wurde.

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Urteilsnummer: 7B_1082/2026

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