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Kosovare bleibt wegen gefälschter Dokumente verurteilt

Ein Kosovare reichte für sein Aufenthaltsgesuch gefälschte Arbeitsdokumente ein. Die Richter bestätigen seine Verurteilung wegen Urkundenfälschung.

Publikationsdatum: 15. September 2026

Im Rahmen der Genfer «Opération Papyrus» – einem Programm zur Regularisierung von Personen ohne gültige Aufenthaltsbewilligung – reichte ein 1975 geborener Kosovare im Juli 2017 ein Gesuch um eine Aufenthaltsbewilligung ein. Dem Gesuch legte er einen Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen und ein Kündigungsschreiben einer Gesellschaft namens C. Sàrl bei. Diese Dokumente sollten belegen, dass er bereits seit 2008 ununterbrochen in der Schweiz lebte und arbeitete – eine Voraussetzung für die Regularisierung.

In Wirklichkeit hatte der Mann nie für diese Gesellschaft gearbeitet. Die Dokumente waren gefälscht und stammten von Dritten. Die Gesellschaft war zudem bereits 2015 wegen fehlender Aktivität aus dem Handelsregister gestrichen worden. Ermittlungen in einem separaten Strafverfahren zeigten, dass ein Netzwerk aus einem Berater, einem Buchhalter und dem Inhaber der Scheinfirma in zahlreichen Papyrus-Gesuchen nahezu identische gefälschte Dokumente verwendet hatte. Auch der Kosovare hatte für die Einreichung seines Gesuchs auf dieses Netzwerk zurückgegriffen.

Das Genfer Kantonsgericht verurteilte ihn wegen Urkundenfälschung und versuchter Täuschung der Behörden zu einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 70 Franken. Der Mann wehrte sich dagegen und machte geltend, er habe nicht gewusst, dass die Dokumente gefälscht waren. Er berief sich unter anderem auf Gedächtnislücken infolge eines Herzstillstands, den er im Januar 2018 erlitten hatte.

Die obersten Richter in Lausanne wiesen diese Argumente ab. Sie hielten fest, dass der Mann die Dokumente selbst unterschrieben hatte und sich nicht ernsthaft darauf berufen könne, deren Inhalt nicht gekannt zu haben. Zudem lagen die entscheidenden Absprachen mit dem Beraternetzwerk zeitlich klar vor dem Herzstillstand, weshalb sich der Mann nicht auf spätere Gedächtnislücken berufen könne. Die Verurteilung bleibt damit rechtskräftig; der Kosovare muss zusätzlich 3000 Franken Verfahrenskosten tragen.

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Urteilsnummer: 6B_418/2026

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