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Kosovare darf nicht in die Schweiz zu seiner Ehefrau zurückkehren

Ein wegen Vergewaltigung verurteilter Kosovare wollte zu seiner Schweizer Ehefrau ziehen. Die Richter verweigern ihm die Einreise.

Publikationsdatum: 16. September 2026

Ein 1990 geborener Kosovare war 2013 im Rahmen des Familiennachzugs in die Schweiz gekommen, nachdem er eine Schweizerin geheiratet hatte. Nach der Scheidung 2015 verlängerten die Behörden seine Aufenthaltsbewilligung nicht. Kurz darauf wurde er vom Gericht des Greyerzbezirks wegen einfacher Körperverletzung, Tätlichkeiten, Drohungen, Freiheitsberaubung und Vergewaltigung zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt. 2019 wurde er aus der Schweiz ausgewiesen und mit einem fünfjährigen Einreiseverbot belegt.

Im Januar 2020 heiratete der Mann im Kosovo eine andere Schweizer Staatsbürgerin. Im Dezember 2021 reiste er trotz laufendem Einreiseverbot illegal in die Schweiz ein und wurde dafür mit einer Busse und einer bedingten Geldstrafe bestraft. Nachdem das Einreiseverbot abgelaufen war, beantragten er und seine Frau 2024 eine Aufenthaltsbewilligung für ihn. Das Freiburger Migrationsamt und anschliessend das Kantonsgericht lehnten das Gesuch ab.

Das Bundesgericht bestätigt diesen Entscheid. Es hält fest, dass der Kosovare besonders schwere Straftaten begangen hat – darunter Vergewaltigung und Freiheitsberaubung über einen Zeitraum von 20 Monaten. Zudem habe er sich weder während des Strafvollzugs noch danach tadellos verhalten: Er wurde im Gefängnis disziplinarisch bestraft und missachtete anschliessend das Einreiseverbot. Ein psychiatrischer Kurzbericht, den das Paar in Auftrag gegeben hatte, sei zu wenig aussagekräftig, um die Rückfallgefahr zuverlässig einzuschätzen.

Das Gericht anerkennt, dass die Schweizer Ehefrau ein Interesse daran hat, ihr Eheleben in der Schweiz zu führen. Da sie jedoch im Kosovo geboren wurde, die Sprache spricht und ihren Mann dort geheiratet hat, sei es ihr zumutbar, die Ehe vorläufig auf Distanz oder durch Besuche zu leben. Das öffentliche Interesse daran, den Verurteilten fernzuhalten, überwiege die privaten Interessen des Paares deutlich – zumal keine wesentliche Verbesserung seiner Situation erkennbar sei, die eine neue Beurteilung rechtfertige.

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Urteilsnummer: 2C_628/2025

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