Am frühen Morgen des 11. Dezember 2024 wurde ein Autofahrer auf der Autobahn A12 bei Matran im Kanton Freiburg geblitzt. Das Radar mass eine Geschwindigkeit von 109 Kilometern pro Stunde – nach Abzug der Toleranzmarge von 4 km/h. Erlaubt waren an dieser Stelle wegen einer Baustelle nur 80 km/h. Der Polizeirichter des Bezirks Saane verurteilte den Fahrer zu einer Busse von 600 Franken, ersatzweise zu sechs Tagen Freiheitsentzug.
Der Autofahrer wehrte sich gegen die Verurteilung und zog den Fall bis vor das Bundesgericht. Er bestritt nicht grundsätzlich die Existenz der Geschwindigkeitsbeschränkung, argumentierte aber, er habe das Tempo-80-Schild nicht sehen können. Es sei früh morgens und dunkel gewesen, die Strasse verlaufe in einer Kurve, und schwere Lastwagen auf der rechten Spur hätten das Schild verdeckt. Ausserdem zweifelte er an der formellen Gültigkeit der Signalisation und verlangte eine vollständige technische Überprüfung ihrer Aufstellung.
Die Freiburger Strafberufungskammer wies seine Berufung ab und bestätigte die Verurteilung. Sie hielt fest, dass das Tempo-80-Schild klar sichtbar war: Es stand beidseitig auf der Fahrbahn, war 450 Meter zuvor durch ein Tempo-100-Schild angekündigt und kurz dahinter durch ein Baustellenschild ergänzt. Wer auf einer Autobahn durch eine Baustelle fährt, muss besonders aufmerksam sein. Zudem zeigten die Radarfotos den Wagen des Fahrers allein auf der Überholspur – von einem dichten Lastwagenverkehr, der die Sicht auf die Schilder hätte verdecken können, war nichts zu sehen.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde des Autofahrers ab, soweit es darauf eintrat. Es stellte fest, dass die Signalisation auf einer Entscheidung des Bundesamts für Strassen vom Juli 2024 beruhte, die im Bundesblatt veröffentlicht worden war und damit als allgemein bekannt gilt. Die Behauptungen des Fahrers über schlechte Sichtverhältnisse und dichten Verkehr fanden in den Akten keine Stütze. Der Autofahrer muss nun zusätzlich 3000 Franken Gerichtskosten tragen.