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Frau muss Kaution für ihr Strafverfahren bezahlen

Eine Frau wollte sich gegen eine geforderte Kaution in einem Strafverfahren wehren. Die Richter traten auf ihre Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 16. September 2026

Die Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau forderte eine Frau auf, im Rahmen eines von ihr selbst angestossenen Strafverfahrens wegen übler Nachrede eine Kaution von 1'200 Franken zu hinterlegen. Eine solche Sicherheitsleistung kann verlangt werden, wenn jemand eine Strafanzeige gegen eine andere Person einreicht. Das Obergericht des Kantons Bern wies die Beschwerde der Frau dagegen ab.

Daraufhin gelangte die Frau ans Bundesgericht. Sie verlangte die Aufhebung der Kaution sowie sämtlicher ihr auferlegter Kosten. Ausserdem forderte sie die Herausgabe einer Tonbandaufnahme und des Protokolls einer Gerichtsverhandlung sowie eine angemessene Behandlung ihrer Strafanzeige.

Das Bundesgericht trat auf die Eingabe nicht ein. Es stellte fest, dass die Frau sich nicht hinreichend mit der Begründung des Obergerichts auseinandergesetzt hatte. Dieses hatte erklärt, dass die Staatsanwaltschaft beim Anordnen einer Kaution über einen Ermessensspielraum verfüge und weder Zivilforderungen noch mutwilliges Verhalten vorausgesetzt seien. Die Frau wiederholte lediglich ihren bisherigen Standpunkt, ohne aufzuzeigen, weshalb das Obergericht das Recht falsch angewendet haben soll.

Auch ihre übrigen Vorbringen – etwa zu angeblichen Falschaussagen, zur Tonbandaufnahme oder zur Behandlung ihrer Strafanzeige – gingen am eigentlichen Thema des Verfahrens vorbei, das sich allein auf die Kaution bezog. Die Vorwürfe der Befangenheit blieben zu allgemein. Die Frau muss nun zusätzlich die Gerichtskosten von 800 Franken tragen.

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Urteilsnummer: 7B_992/2026

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