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Zwei Verurteilte aus Basel erhalten neue Chance vor Gericht

Zwei Männer wurden in Basel wegen Schusswaffeneinsatzes verurteilt. Die Richter schicken den Fall zur Überarbeitung zurück ans kantonale Gericht.

Publikationsdatum: 16. September 2026

Im Zentrum des Falls steht ein Vorfall in Basel, bei dem ein Mann einem anderen gezielt in den Fuss schoss. Das Kantonsgericht Basel-Stadt verurteilte den Schützen wegen mehrfacher versuchter schwerer Körperverletzung, mehrfacher Lebensgefährdung und eines Verstosses gegen das Waffengesetz zu einer Freiheitsstrafe von 47 Monaten. Sein Begleiter, der bei der Tat anwesend war, erhielt eine Freiheitsstrafe von 19 Monaten und wurde zusätzlich für fünf Jahre des Landes verwiesen.

Beide Verurteilten zogen das Urteil des Appellationsgerichts weiter. Der Schütze bestritt, dass sein Schuss eine unmittelbare Lebensgefahr für Umstehende dargestellt habe. Das oberste Gericht gab ihm teilweise recht: Das Appellationsgericht hatte zwar korrekt festgestellt, dass der Begleiter und eine weitere Person «in nächster Nähe» standen und durch einen Abpraller hätten getroffen werden können. Es hatte aber nicht hinreichend begründet, ob der Schütze dies auch bewusst in Kauf genommen hatte – und ob sein Verhalten als besonders rücksichtslos einzustufen war. Diese Lücken in der Begründung führten zur Aufhebung des Urteils.

Auch der Begleiter des Schützen hatte Einwände. Er wollte einen Zeugen befragen lassen, der ihn möglicherweise entlasten konnte. Das Appellationsgericht hatte auf diese Befragung verzichtet, weil der Zeuge wiederholt nicht erschienen war und schriftlich erklärt hatte, aus Angst um seine Sicherheit nicht aussagen zu wollen. Diesen Verzicht liessen die obersten Richter gelten. Hingegen beanstandeten sie, dass das Appellationsgericht frühere Aussagen dieses Zeugen vollständig ausgeblendet hatte. In diesen Aussagen hatte der Zeuge geschildert, dass der Begleiter des Schützen während des Vorfalls ruhig geblieben sei und sich nicht aktiv beteiligt habe – was für den Begleiter entlastend wäre.

Das Bundesgericht hob das Urteil des Appellationsgerichts Basel-Stadt in beiden Fällen auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung zurück. Das Kantonsgericht muss nun die fehlenden Begründungen nachliefern und die früheren Zeugenaussagen korrekt in seine Würdigung einbeziehen. Über Schuld und Strafe der beiden Männer ist damit noch nicht endgültig entschieden.

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Urteilsnummer: 7B_749/2025

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