Eine Frau, die als Verwaltungsratspräsidentin einer Genfer Anlagegesellschaft tätig war, sitzt seit Ende März 2026 in Untersuchungshaft. Ihr wird vorgeworfen, gemeinsam mit ihrem Bruder und einem weiteren Beteiligten Gelder von Obligationärinnen und Obligationären zweckwidrig verwendet zu haben. Konkret sollen Investorengelder, die laut Verkaufsprospekten für Solaranlagen bestimmt waren, stattdessen an eine Schwestergesellschaft geflossen sein – ohne angemessene Sicherheiten und teils ohne Verträge. Per Ende 2023 waren Anleihen im Wert von über 127 Millionen Franken nicht zurückbezahlt.
Die Beschuldigte hatte bei ihrer Befragung eingeräumt, dass die Gesellschaft trotz ungenügender Einnahmen weiterhin Obligationen ausgegeben hatte und dass die Prospekte keine Hinweise auf die Zahlungen an die Schwestergesellschaft enthielten. Zudem gab sie zu, keine Massnahmen ergriffen zu haben, um zu verhindern, dass ihr Bruder die Gesellschaft wie eine «Bank» für seine eigene Firma nutzte. Die Verwaltungsrätin hatte auf freien Fuss plädiert und verschiedene Ersatzmassnahmen angeboten, darunter Hausarrest, elektronische Überwachung und die Hinterlegung ihrer Ausweispapiere.
Das Bundesgericht bestätigte nun, dass die Untersuchungshaft gerechtfertigt war. Es sah insbesondere eine konkrete Verdunkelungsgefahr: Zum Zeitpunkt des Entscheids standen noch mehrere Zeugeneinvernahmen aus, und die Frau hatte bereits zugegeben, nach einer früheren Befragung weiterhin Kontakt zu einer betroffenen Person gehabt und dieser Fragen zum Verfahren gestellt zu haben. Unter diesen Umständen sei das Risiko real, dass sie auf noch nicht befragte Personen Einfluss nehmen könnte.
Kurz nach Einreichen ihrer Beschwerde in Lausanne wurde die Frau am 14. Juli 2026 unter Auflagen aus der Haft entlassen. Da sie jedoch weiterhin ein Interesse daran hatte, vollständig ohne Ersatzmassnahmen freigelassen zu werden, prüfte das Bundesgericht die Beschwerde dennoch – und wies sie ab. Die Verfahrenskosten von 2000 Franken gehen zu ihren Lasten.