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Geplante Digitalradio-Antenne bei Grenchen muss neu beurteilt werden

Eine Umweltschutzorganisation wehrte sich gegen den Ausbau einer DAB+-Antenne im Wald bei Grenchen. Die Richter schicken den Fall zur Neubeurteilung zurück.

Publikationsdatum: 17. September 2026

Die Digris AG, ein konzessionierter Betreiber von Digitalradio-Netzen, wollte auf dem Grenchenberg im Kanton Solothurn eine bestehende DAB+-Antenne ausbauen. Das Grundstück liegt im Wald, ausserhalb der Bauzone, und ist mit einer Schutzzone überlagert. Rund 170 Meter entfernt befindet sich zudem eine Trockenwiese von nationaler Bedeutung. Die Umweltschutzorganisation Helvetia Nostra legte Einsprache gegen das Bauvorhaben ein – ohne Erfolg bei den kantonalen Behörden.

Das Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn hatte die Baubewilligung bestätigt und argumentiert, der Standort sei für eine konzessionsgerechte Versorgung mit Digitalradio notwendig. DAB+-Antennen seien auf erhöhte Standorte angewiesen, weil sich Funksignale quasioptisch ausbreiten und Sichtkontakt zum Versorgungsgebiet benötigen. Mehrere kleine Antennen in der Bauzone wären technisch zwar möglich, aber keine sinnvolle Alternative.

Die Bundesrichter sehen das anders. Sie stellen fest, dass die eingereichten Versorgungskarten keine zuverlässige Beurteilung erlauben: Die Karten sind in unterschiedlichen Massstäben dargestellt und enthalten keine vollständige Legende. Zudem bestätigt das Bundesamt für Kommunikation, dass die Antenne aufgrund ihrer Ausrichtung eher das ländliche Gebiet zwischen Lyss, Kirchberg und Koppingen versorgt – und nicht primär das eigentliche Konzessionsgebiet rund um die Agglomeration Biel-Solothurn. Ob der Standort überhaupt geeignet ist, eine konzessionsgerechte Versorgung zu gewährleisten, bleibt damit offen. Auch mögliche Alternativstandorte – etwa auf dem Weissenstein oder dem Nesselboden – wurden nicht ausreichend geprüft.

Das Gericht hebt das Urteil des Verwaltungsgerichts auf und weist den Fall zur Neubeurteilung zurück. Die Vorinstanz muss nun prüfen, ob weitere Unterlagen eingeholt werden müssen und ob der Standort gegenüber Alternativen tatsächlich vorteilhafter ist. Die Frage, ob die Antennenstrahlung Insekten auf der nahe gelegenen Trockenwiese gefährdet, spielt dabei vorerst keine Rolle: Das Bundesamt für Umwelt sieht aktuell keine wissenschaftlichen Belege für eine solche Gefährdung.

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Urteilsnummer: 1C_39/2025

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