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Querulant muss Gerichtskosten zahlen und riskiert künftig keine Antwort mehr

Ein Mann wollte sich von der Krankenkassenpflicht befreien lassen. Weil er das Gericht wiederholt ohne Begründung anrief, muss er 500 Franken zahlen.

Publikationsdatum: 17. September 2026

Ein Mann wollte von der obligatorischen Krankenversicherung befreit werden. Nachdem das Sozialversicherungsgericht des Kantons Zürich sein Gesuch im September 2025 abgewiesen hatte, gelangte er ans Bundesgericht – ohne Erfolg. Das Bundesgericht trat im Februar 2026 auf seine Eingabe nicht ein, weil sie den formalen Anforderungen nicht genügte.

Daraufhin versuchte der Mann mehrfach, diese Entscheide anzufechten. Er verlangte eine Überprüfung der Urteile und bestand auf seiner Befreiung von der Krankenkassenpflicht. Doch auch diese weiteren Eingaben enthielten keine ausreichende Begründung dafür, warum das Gericht den Fall neu beurteilen sollte. Das Bundesgericht hatte den Mann bereits in mehreren früheren Verfahren ausdrücklich auf die Begründungspflicht hingewiesen – ohne dass er daraus Konsequenzen zog.

Das Gericht wertete das wiederholte Einreichen ungenügend begründeter Gesuche als missbräuchliche Prozessführung. Wer das Gericht systematisch mit unzulässigen Eingaben beschäftigt, hat keinen Anspruch darauf, dass auf seine Kosten verzichtet wird. Der Mann muss deshalb Gerichtskosten von 500 Franken bezahlen.

Zusätzlich warnte das Bundesgericht den Mann ausdrücklich: Sollte er weiterhin vergleichbare Eingaben einreichen, behält sich das Gericht vor, diese künftig kommentarlos abzulegen und gar nicht mehr darauf einzugehen.

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Urteilsnummer: 9F_19/2026

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