Ein Mann hatte beim Genfer Zivilgericht einstweilige Massnahmen gegen einen Fonds und weitere Parteien beantragt. Das Gericht trat auf sein Gesuch nicht ein. Als er dagegen Beschwerde erhob, verpasste er die Frist – das Genfer Kantonsgericht lehnte seinen Antrag auf Wiederherstellung der Frist ab und trat auf die Beschwerde nicht ein. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid im Mai 2026.
Daraufhin wandte sich der Mann erneut ans Bundesgericht und verlangte eine Überprüfung des Urteils vom Mai 2026. Er argumentierte, das Gericht habe wichtige Tatsachen aus dem Dossier übersehen oder falsch gelesen. Auf rund zwanzig Seiten versuchte er darzulegen, dass das Urteil auf einer unvollständigen Grundlage beruhe und seine Argumente nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Das Bundesgericht liess sich davon nicht überzeugen. Eine solche Überprüfung setzt voraus, dass das Gericht eine Aktenstelle schlicht übersehen oder falsch gelesen hat – also einen offensichtlichen Fehler bei der Wahrnehmung von Tatsachen beging. Was der Mann vorbringe, sei jedoch keine solche grobe Tatsachenverkennung, sondern eine inhaltliche Kritik am Urteil. Das Bundesgericht sei keine Beschwerdeinstanz gegen seine eigenen Entscheide, und eine Überprüfung diene nicht dazu, einen als falsch empfundenen Entscheid neu zu diskutieren.
Auch der Hilfsantrag des Mannes, das Urteil zu erläutern oder zu berichtigen, blieb ohne Erfolg. Das Gericht hielt fest, dass der Urteilsspruch klar und unmissverständlich formuliert sei. Der Mann muss die Verfahrenskosten von 1'500 Franken selbst tragen.