Symbolbild

Erbanteile: Kläger scheitert mit Betrugsvorwurf gegen seinen Bruder

Ein Mann warf seinem Bruder vor, ihn mit falschen Versprechen zur Unterzeichnung einer Erbteilung gebracht zu haben. Die Richter sahen keinen Betrug.

Publikationsdatum: 18. September 2026

Im Streit um ein Erbe zeigte ein Mann seinen Bruder wegen Betrugs an. Er behauptete, der Bruder habe ihm vorgespiegelt, ein Treffen mit einer Person aus Südafrika organisieren zu können, die ihm Gemälde aus dem Nachlass des verstorbenen Vaters zeigen würde. Diese Gemälde schätzte er auf rund 200 Millionen Franken. Unter diesem Vorwand soll der Bruder ihn zur Unterzeichnung eines Dokuments zur aussergerichtlichen Erbteilung gebracht haben, um danach eine Forderung von knapp 800'000 Franken stellen zu können.

Die Staatsanwaltschaft Zürich-Sihl lehnte es ab, ein Strafverfahren zu eröffnen. Sie sah keinen hinreichenden Verdacht auf Betrug. Das Zürcher Obergericht bestätigte diese Einschätzung: Zwischen der angeblichen Täuschung über das Treffen und einem konkreten Vermögensschaden fehle der notwendige Zusammenhang. Allein die Unterschrift auf dem Dokument habe noch keine Erbteilung bewirkt – zumal der Unterzeichner das Dokument handschriftlich zu seinen Gunsten abgeändert hatte.

Auch vor dem höchsten Gericht der Schweiz hatte der Mann keinen Erfolg. Die Richter stellten fest, dass er nicht darlegen konnte, weshalb seine Unterschrift unmittelbar zu einer Vermögensverminderung geführt haben soll. Zudem habe er sich nicht mit der Feststellung auseinandergesetzt, dass er offenbar nie bereit gewesen war, eine allfällige Honorarforderung des Bruders zu begleichen. Den zusätzlich erhobenen Vorwurf der Erpressung hatte er vor den kantonalen Instanzen kaum begründet – und holte dies auch vor dem höchsten Gericht nicht nach.

Das Verfahren endet damit ohne Strafuntersuchung gegen den Bruder. Der Kläger muss die Gerichtskosten von 3'000 Franken selbst tragen.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 7B_37/2026

Zurück zur Hauptseite