Am 6. August 2022 erschienen zwei Männer am Wohnhaus des Verurteilten im Kanton Waadt, nachdem dieser ihnen drohende Sprachnachrichten geschickt hatte. Als einer der Besucher die Terrasse betrat, griff der Hausbesitzer zu einer Pistole, lief auf den Besucher zu und feuerte einen Schuss ab, als dieser bereits flüchtete. Die Kugel landete im Boden nahe den Terrassenplatten. Ein psychiatrisches Gutachten stellte beim Verurteilten eine gemischte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen und dissozialen Zügen fest sowie ein erhöhtes Rückfallrisiko.
Das Waadtländer Kantonsgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 52 Monaten wegen Gefährdung des Lebens, Waffendelikten und weiterer Vergehen. Gleichzeitig wurden ihm als Auflagen ein psychotherapeutisches Begleitprogramm sowie regelmässige Drogentests auferlegt. Von schwereren Vorwürfen – darunter versuchter Mord – wurde er freigesprochen.
Vor dem höchsten Gericht der Schweiz scheiterte der Verurteilte mit dem Grossteil seiner Einwände. Er hatte unter anderem bestritten, auf den Besucher gezielt zu haben, und behauptet, er habe den Schuss mit nach unten gerichtetem Arm in den Rasen abgefeuert. Die Richter hielten diese Version für nicht glaubwürdig: Die kantonalen Richter hatten die Aussagen der Besucher, den Bericht des Balistikers und die Ergebnisse eines Augenscheins sorgfältig gewertet und waren zum Schluss gekommen, dass die Waffe tatsächlich auf den flüchtenden Besucher gerichtet worden war. Auch die verhängten Auflagen und die Strafhöhe wurden bestätigt.
Einzig bei der Frage der erstinstanzlichen Verfahrenskosten gaben die Richter dem Verurteilten teilweise recht: Das Kantonsgericht hatte ihm die gesamten Kosten von rund 44'800 Franken auferlegt, ohne zu erklären, weshalb trotz des teilweisen Freispruchs keine Kostenreduktion gewährt wurde. Diesen Punkt muss das Kantonsgericht nun mit einer nachvollziehbaren Begründung neu entscheiden.