Ein Ehepaar aus dem Kanton Obwalden hatte Anfang 2025 Strafanzeige gegen mehrere Personen erstattet, die beim Kanton tätig sind – darunter eine Kantonsgerichtspräsidentin und ein Obergerichtspräsident. Der Vorwurf: Amtsmissbrauch und Verletzung des Amtsgeheimnisses. Da die Staatsanwaltschaft Obwalden selbst befangen war, beantragte sie ihren eigenen Ausstand und die Einsetzung eines unabhängigen Sonderstaatsanwalts.
Das Obergericht Obwalden entsprach diesem Gesuch im Juli 2025. Es ordnete an, dass die gesamte Staatsanwaltschaft des Kantons Obwalden in den Ausstand tritt, und setzte Alexandre Vonwil, Oberstaatsanwalt-Stellvertreter des Kantons Nidwalden, als Sonderstaatsanwalt ein. Dieser soll die Strafverfahren führen und dem Obergericht quartalsweise über den Stand der Untersuchungen berichten.
Dagegen wehrte sich das Ehepaar vor Bundesgericht. Die beiden verlangten, Vonwil durch einen Staatsanwalt aus dem Kanton Zürich oder einem anderen, weiter entfernten Kanton zu ersetzen. Sie argumentierten, Vonwil sei nicht unabhängig genug, weil Obwalden, Nidwalden und Uri in einem gemeinsamen Abkommen zur Verfolgung von Wirtschaftsdelikten zusammenarbeiten. Auch die Pflicht zur quartalsweisen Berichterstattung an das Obergericht Obwalden stelle die Unabhängigkeit des Sonderstaatsanwalts in Frage.
Das Bundesgericht wies die Klage ab. Es befand, dass die Vorbringen des Ehepaars den gesetzlichen Anforderungen an eine hinreichende Begründung nicht genügten. Aus dem blossen Hinweis auf das interkantonale Abkommen liessen sich keine konkreten Befangenheitsgründe ableiten. Auch die übrigen Rügen überzeugten die Richter nicht. Das Ehepaar muss die Gerichtskosten von 3000 Franken gemeinsam tragen.