In der Nacht vom 19. November 2023 gerieten zwei Männer in Lausanne mit einem stark angetrunkenen Passanten aneinander. Als die Situation eskalierte, schlug einer der beiden dem Opfer zweimal mit der Faust ins Gesicht – dabei hielt er ein Klappmesser in der Hand, allerdings mit eingeklappter Klinge. Anschliessend warf er das Opfer zu Boden und trat ihm zweimal heftig gegen den Kopf. Das Opfer erlitt eine neun Zentimeter lange Wunde am Hals, mehrere Platzwunden im Gesichtbereich sowie weitere Verletzungen und musste mit zwölf Stichen genäht werden.
Das Waadtländer Strafgericht verurteilte den Täter wegen versuchter schwerer Körperverletzung, Drohung, Waffengesetzverstosses und illegalem Aufenthalt zu einer Freiheitsstrafe von 35 Monaten. Zusätzlich ordnete es seine Verwahrung an und verwies ihn für zehn Jahre des Landes. Der Verurteilte zog das Urteil weiter und bestritt vor der kantonalen Berufungsinstanz sowie schliesslich vor dem Bundesgericht insbesondere die Qualifikation als versuchte schwere Körperverletzung und die Anordnung der Verwahrung.
Das Bundesgericht wies die Beschwerde ab. Es hielt fest, dass zwei heftige Faustschläge ins Gesicht und zwei wuchtige Fusstritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden, wehrlosen Opfers objektiv geeignet sind, schwere Verletzungen zu verursachen. Der Täter habe dieses Risiko zumindest in Kauf genommen, was für eine Verurteilung wegen versuchter schwerer Körperverletzung ausreiche. Dass die Folgen letztlich glimpflicher ausgingen, sei dem Zufall zu verdanken.
Zur Verwahrung stellten die Richter fest, dass der Verurteilte bereits als Jugendlicher wegen Körperverletzung und Raub verurteilt worden war und 2016 eine siebenjährige Freiheitsstrafe wegen versuchten Mordes erhalten hatte. Nur zwei Jahre nach seiner Entlassung beging er die neue Gewalttat. Ein psychiatrisches Gutachten bescheinigte ihm ein hohes Rückfallrisiko für ähnliche Gewalttaten. Da seine leichte geistige Behinderung therapeutisch nicht behandelbar ist und eine weniger einschneidende Massnahme nicht infrage kommt, bestätigten die Richter die Verwahrung als verhältnismässig.