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Betrüger muss Gefängnisstrafe ohne Bewährung absitzen

Ein Mann hatte seinen Ex-Partner betrogen und dessen Wohnung verwüstet. Die Richter bestätigen die Gefängnisstrafe von zwölf Monaten ohne Bewährung.

Publikationsdatum: 21. September 2026

Ein US-amerikanischer Staatsbürger, der in der Schweiz lebte, hatte im Februar 2022 im Rahmen der Auflösung seiner eingetragenen Partnerschaft eine Vereinbarung unterzeichnet. Darin verpflichtete er sich, den Mietvertrag für die gemeinsame Wohnung in der Waadt zu übernehmen. Im Gegenzug erhielt er vom Ex-Partner 18'000 Franken als Ausgleichszahlung. Von Anfang an hatte er jedoch nicht die Absicht, die Wohnung tatsächlich zu übernehmen: Kurz nach Erhalt des Geldes transferierte er den Betrag in die USA und verliess die Schweiz, ohne eine Adresse zu hinterlassen.

Bevor er das Land verliess, verwüstete er die Wohnung: Er zerstörte Kühlschrankschubladen, beschriftete Möbel, Wände und Fenster und beschädigte zahlreiche Einrichtungsgegenstände im Gesamtwert von rund 4'750 Franken. Die Schadenssumme für die Instandstellung der Wohnung belief sich laut der Immobilienverwaltung auf rund 88'380 Franken. Später liess er über seinen Anwalt die unterzeichnete Vereinbarung widerrufen – womit sein Ex-Partner für sämtliche Mietverpflichtungen und die Schäden haftbar blieb.

Das Waadtländer Kantonsgericht bestätigte eine Gefängnisstrafe von zwölf Monaten ohne Bewährung. Die Richter betonten, der Verurteilte zeige keinerlei Einsicht in sein Fehlverhalten, weise die Schuld auf seinen Ex-Partner ab und habe während des gesamten Verfahrens eine uneinsichtige Haltung an den Tag gelegt. Angesichts dieser Umstände sei eine bedingte Strafe nicht vertretbar.

Das Bundesgericht wies die Einwände des Verurteilten vollumfänglich ab. Dieser hatte unter anderem geltend gemacht, er sei als Ausländer beim Entscheid über die Bewährung benachteiligt worden und seine Verteidigungsstrategie spiegle nicht seinen wahren Gemütszustand wider. Die Richter in Lausanne liessen diese Argumente nicht gelten: Der Verurteilte habe nicht ansatzweise dargelegt, dass er seine Taten bereue oder als verwerflich anerkenne. Die Strafe von zwölf Monaten Gefängnis ohne Bewährung bleibt damit rechtskräftig.

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Urteilsnummer: 6B_378/2026

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