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Eltern scheitern mit erneutem Anlauf gegen Lausanner Friedensrichterin

Ein Elternpaar aus dem Kanton Waadt wollte ein früheres Bundesgerichtsurteil anfechten. Die Richter wiesen den Antrag ab und verweigerten auch die Übernahme der Verfahrenskosten.

Publikationsdatum: 21. September 2026

Ein Elternpaar aus dem Kanton Waadt hatte sich bereits früher gegen die Friedensrichterin des Bezirks Lausanne gewandt und deren Ausstand verlangt. Das Kantonsgericht wies dieses Begehren im Januar 2026 ab. Als das Bundesgericht im April 2026 auch auf ihre Klage nicht eintrat, versuchten die beiden Elternteile, dieses Urteil nachträglich anzufechten und eine Neubeurteilung zu erwirken.

Zur Begründung brachten sie vor, der zuständige Bundesrichter hätte in den Ausstand treten müssen, weil er gleichzeitig zwei ihre Fälle betreffende Verfahren mit nahezu identischer Begründung erledigt habe. Das Gericht liess dieses Argument nicht gelten: Der blosse Umstand, dass ein Richter zwei ähnliche Fälle gleichzeitig behandelt, begründet nach geltendem Recht keinen Ausstandsgrund. Auch die Tatsache, dass die Betroffenen das Urteil für falsch halten, reicht dafür nicht aus.

Das Elternpaar rügte ausserdem, das Bundesgericht habe im früheren Urteil gewisse Argumente übergangen und dabei Aktenstücke falsch gelesen oder gar nicht berücksichtigt. Auch damit drangen sie nicht durch: Das Gericht hielt fest, dass ein Übergehen von Argumenten keinen Revisionsgrund darstellt, wenn auf eine Klage gar nicht erst eingetreten wurde. Zudem fehlte es den Eltern an konkreten Belegen dafür, welche Unterlagen angeblich falsch gewürdigt worden sein sollen.

Das Bundesgericht wies den Antrag vollumfänglich ab. Weil der Versuch von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte, wurde dem Elternpaar auch keine unentgeltliche Rechtspflege gewährt. Die Gerichtskosten von 500 Franken haben die beiden gemeinsam zu tragen.

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Urteilsnummer: 5F_15/2026

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