Ein Mann hatte Strafanzeige wegen Betrugs gegen ein Unternehmen erstattet. Die zuständige Tessiner Behörde entschied jedoch, das Verfahren nicht zu eröffnen. Der Mann wehrte sich dagegen – ohne Erfolg: Sowohl das Kantonsgericht als auch das Bundesgericht wiesen seine Eingaben ab, weil sie die formellen Voraussetzungen nicht erfüllten.
Daraufhin verlangte der Mann, dass das Bundesgericht sein eigenes Urteil vom 23. Juli 2026 nochmals überprüft. Ein solches Gesuch ist nur unter sehr engen Voraussetzungen möglich: Das Gesetz sieht dafür eine abschliessende Liste von Gründen vor, etwa wenn neue Tatsachen bekannt werden oder wenn das Gericht einen schwerwiegenden Verfahrensfehler begangen hat.
Das Bundesgericht stellte fest, dass der Mann in seinem Gesuch keinen dieser gesetzlich vorgesehenen Gründe nannte. Stattdessen versuchte er lediglich, eine erneute inhaltliche Überprüfung des Falls zu erwirken – was nicht zulässig ist. Das Gesuch war damit ungenügend begründet und wurde ohne weiteres Verfahren abgewiesen.
Der Mann muss nun die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Sein Antrag auf unentgeltliche Rechtspflege – also die Befreiung von Kosten für Personen ohne ausreichende finanzielle Mittel – wurde ebenfalls abgelehnt, da sein Gesuch von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatte.