Ein 2003 geborener Österreicher, der 2018 zum Islam konvertierte, steht seit Jahren im Fokus der Schweizer Strafverfolgungsbehörden. Die Bundesanwaltschaft ermittelt gegen ihn wegen des Verdachts der Unterstützung einer terroristischen Organisation. Laut einem Schlussbericht aus dem Jahr 2025 befürwortet er die Ideologie des Islamischen Staats (IS) aktiv, träumte vom «Erschiessen von Polytheisten», überwies mehrere tausend Franken nach Syrien zur Unterstützung inhaftierter IS-Mitglieder und versuchte, andere Personen für die IS-Ideologie zu gewinnen.
Im März 2026 verfügte das Bundesamt für Polizei (fedpol) seine Ausweisung aus der Schweiz und verhängte ein 18-jähriges Einreiseverbot. Dagegen wehrte sich der junge Mann vor dem Bundesverwaltungsgericht und beantragte, das Verfahren solle ihm nichts kosten und er solle einen kostenlosen Anwalt erhalten. Das Bundesverwaltungsgericht lehnte dieses Gesuch ab und verlangte einen Kostenvorschuss von 1'500 Franken. Daraufhin zog der Beschuldigte den Fall ans Bundesgericht weiter.
Das Bundesgericht bestätigte nun die Ablehnung des Gesuchs um kostenlose Rechtsvertretung. Es begründete dies damit, dass die Klage gegen die Ausweisung keine reellen Erfolgschancen habe. Wer eine solche Unterstützung beantragen will, muss nachweisen, dass sein Verfahren nicht von vornherein aussichtslos ist. Das Gericht kam zum Schluss, dass der Beschuldigte angesichts seiner nachgewiesenen IS-Unterstützung tatsächlich eine Bedrohung für die innere Sicherheit der Schweiz darstellt. Auch das 18-jährige Einreiseverbot sei verhältnismässig, zumal sich seine Radikalisierung trotz früherer Massnahmen – darunter eine vorsorgliche Unterbringung und Untersuchungshaft – über die Jahre verstärkt habe.
Der Beschuldigte muss nun die Gerichtskosten von 1'000 Franken selbst tragen. Das Bundesverwaltungsgericht wird ihm eine neue Frist setzen, um den ursprünglich verlangten Kostenvorschuss von 1'500 Franken für das dortige Verfahren zu bezahlen.