Das Strafgericht Basel-Stadt hatte einen Mann 2015 wegen Vergewaltigung, sexueller Handlungen mit Kindern, sexueller Nötigung, Inzests und Pornografie zu sieben Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Statt ins Gefängnis kam er in eine stationäre therapeutische Einrichtung. Diese Massnahme wurde mehrfach verlängert, zwischenzeitlich aufgehoben und schliesslich neu angeordnet. Zudem verurteilte ihn ein bernisches Gericht 2022 wegen Besitzes verbotener Pornografie zu weiteren 25 Tagen Freiheitsstrafe.
Das Appellationsgericht Basel-Stadt bestätigte die erneute Anordnung der stationären Massnahme zunächst im Januar 2025. Das Bundesgericht hob dieses Urteil jedoch im September 2025 auf, weil die Begründung zu den Fragen des Rückfallrisikos und der Verhältnismässigkeit der Massnahme ungenügend war. Es wies die Sache zur neuen Beurteilung ans Appellationsgericht zurück. Dieses entschied daraufhin im Januar 2026 erneut – diesmal im schriftlichen Verfahren und ohne mündliche Anhörung – und ordnete die stationäre Massnahme abermals an.
Dagegen wehrte sich der Verurteilte erfolgreich. Das Bundesgericht hält fest, dass das Appellationsgericht nicht einfach schriftlich hätte entscheiden dürfen. Denn bei der Beurteilung des Rückfallrisikos und der Verhältnismässigkeit einer Massnahme geht es nicht nur um rechtliche, sondern auch um tatsächliche Fragen – etwa die aktuelle Situation des Betroffenen im Vollzug. Diese lassen sich nicht allein aufgrund der Akten beurteilen. Zudem hatte der Verurteilte beantragt, den bisherigen Gutachter erneut zu befragen und auf aktuelle Entwicklungen hingewiesen. Das Appellationsgericht ging darauf mit keinem Wort ein, was sein Recht auf Gehör verletzte.
Das Bundesgericht heisst die Beschwerde gut, hebt das Urteil des Appellationsgerichts auf und weist die Sache zur Durchführung einer mündlichen Verhandlung zurück. Ob die stationäre Massnahme letztlich weitergeführt wird, ist damit noch offen. Der Kanton Basel-Stadt muss dem Verurteilten für das Verfahren vor Bundesgericht eine Entschädigung von 3000 Franken bezahlen.