Eine Frau hatte beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern eingereicht. Dieses Urteil betraf einen Streit mit der IV-Stelle Bern im Bereich der Invalidenversicherung. Die Beschwerde war am 10. Juli 2026 per Post eingegangen.
Anfang September 2026 teilte die Frau dem Bundesgericht schriftlich mit, dass sie ihre Beschwerde zurückziehe. Damit verzichtete sie freiwillig darauf, den Fall weiterzuverfolgen.
Das Bundesgericht stellte das Verfahren daraufhin ein. Da die Frau die Beschwerde selbst zurückgezogen hatte, verzichtete das Gericht ausnahmsweise auf die Erhebung von Verfahrenskosten. Die Frau muss also keine Gerichtsgebühren bezahlen.
Über den eigentlichen Inhalt des Streits mit der IV-Stelle – also etwa die Frage, ob der Frau eine Rente zusteht oder wie hoch diese sein soll – wurde damit nicht entschieden.