Ein Mann aus dem Kanton Graubünden bestritt eine Schuldforderung, die gegen ihn geltend gemacht wurde, und klagte dagegen vor dem Regionalgericht Moesa. Dieses wies seine Klage im März 2025 ab. Auch das Kantonsgericht Graubünden bestätigte im März 2026 das erstinstanzliche Urteil und liess seine Berufung nicht gelten.
Daraufhin gelangte der Mann ans Bundesgericht. Damit ein solches Verfahren eröffnet werden kann, verlangt das Bundesgericht in der Regel einen Kostenvorschuss – in diesem Fall 5'500 Franken. Das Gericht setzte dem Mann dafür zunächst eine Frist bis zum 2. Juni 2026, die auf sein Gesuch hin bis zum 3. August 2026 verlängert wurde.
Da der Betrag auch nach Ablauf der verlängerten Frist nicht eingegangen war, gewährte das Bundesgericht dem Mann eine letzte Nachfrist bis zum 25. August 2026 und wies ihn ausdrücklich auf die Folgen eines Nichtzahlens hin. Am 7. September 2026 stellte die Gerichtskasse fest, dass der Vorschuss weder überwiesen noch auf dem Postkonto gutgeschrieben worden war.
Weil der geforderte Kostenvorschuss nicht bezahlt wurde, konnte das Bundesgericht den Fall inhaltlich nicht prüfen und trat auf die Eingabe nicht ein. Der Mann muss zudem die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Die ursprüngliche Schuldforderung bleibt damit weiterhin bestehen.