Symbolbild

Türke muss die Schweiz verlassen – trotz zwei Söhnen hier

Ein türkischer Staatsangehöriger darf nach seiner Scheidung nicht in der Schweiz bleiben. Er zahlte kaum Unterhalt und wurde wegen häuslicher Gewalt verurteilt.

Publikationsdatum: 23. September 2026

Ein türkischer Staatsangehöriger kam 2020 in die Schweiz und heiratete eine deutsche Staatsbürgerin. Das Paar bekam zwei Söhne, die ebenfalls die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Nach einer Anzeige wegen Bedrohung und körperlicher Übergriffe gegen seine Frau im Juli 2022 wurde der Mann aus der gemeinsamen Wohnung gewiesen. Gegen ihn wurden mehrfach Kontakt- und Rayonverbote verhängt, die zeitweise auch seine Söhne betrafen. Im Januar 2023 wurde er per Strafbefehl wegen Drohung, versuchter Körperverletzung und Tätlichkeiten verurteilt und erhielt eine bedingte Geldstrafe.

Im Rahmen des Trennungsverfahrens wurde dem Vater das Sorgerecht entzogen und ihm lediglich ein begleitetes Besuchsrecht von zwei Stunden alle zwei Wochen eingeräumt. Zudem wurde er verpflichtet, Unterhalt für seine beiden Söhne zu bezahlen. Diesen Verpflichtungen kam er nach eigenen Angaben nur teilweise nach. Das Migrationsamt des Kantons Zürich widerrief daraufhin im Januar 2025 seine Aufenthaltsbewilligung und ordnete seine Wegweisung aus der Schweiz und dem Schengen-Raum an. Nach der Scheidung im Juni 2025 wurde zwar ein übliches Besuchsrecht festgelegt, doch änderte dies nichts an der ausländerrechtlichen Lage.

Das Bundesgericht bestätigte nun den Entscheid der Zürcher Behörden. Es prüfte, ob ein sogenannter nachehelicher Härtefall vorliegt, der einen weiteren Aufenthalt in der Schweiz rechtfertigen würde. Dafür wäre eine besonders enge Beziehung zu den Kindern – sowohl emotional als auch finanziell – sowie ein weitgehend tadelloses Verhalten in der Schweiz nötig. Keines dieser Kriterien war erfüllt: Der Vater hatte den Kindesunterhalt kaum bezahlt, war strafrechtlich verurteilt worden und hatte die Kontaktverbote verletzt.

Das Gericht räumte zwar ein, dass die Rückkehr in die Türkei die Beziehung zu den Söhnen spürbar erschweren wird. Dennoch überwiege das öffentliche Interesse an der Aufenthaltsbeendigung. Auch das Argument des Vaters, er könne den Unterhalt nur bei einem Verbleib in der Schweiz sicherstellen, überzeugte die Richter angesichts der bereits bestehenden Zahlungsrückstände nicht. Der Mann muss die Schweiz verlassen.

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Urteilsnummer: 2C_95/2026

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