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Beschuldigter erhält keinen kostenlosen Anwalt in Drohungsfall

Ein Mann wird beschuldigt, jemanden mit den Worten «Ich bringe dich um» bedroht zu haben. Er bekommt keinen staatlich bezahlten Pflichtverteidiger.

Publikationsdatum: 23. September 2026

Die Zürcher Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Kosovaren wegen Drohung. Er soll im September 2025 in Zürich zu einer anderen Person gesagt haben: «Warte nur, ich bringe Dich um.» Der Beschuldigte beantragte, dass ihm der Staat einen Anwalt bezahlt – einen sogenannten amtlichen Verteidiger. Dieses Gesuch wurde von der Staatsanwaltschaft und anschliessend vom Zürcher Obergericht abgelehnt.

Der Beschuldigte zog den Fall weiter und machte geltend, die Situation sei komplizierter als sie auf den ersten Blick erscheine. Er sei gleichzeitig in zwei weiteren Strafverfahren als Opfer beteiligt und werde dort auf Staatskosten anwaltlich vertreten. Zudem verwies er auf eine Aussage-gegen-Aussage-Situation, seine eingeschränkten Deutschkenntnisse und seine fehlende Vertrautheit mit dem Schweizer Rechtssystem.

Die Richter folgten diesen Argumenten nicht. Der Vorwurf betreffe einen einzigen, klar verständlichen Satz – der Fall sei tatsächlich und rechtlich einfach. Die Sprachprobleme könnten durch einen Dolmetscher gelöst werden. Dass ein Anwalt die Interessen des Beschuldigten womöglich wirksamer vertreten könnte, genüge allein nicht, um Anspruch auf einen staatlich bezahlten Verteidiger zu begründen. Auch der Verweis auf die anderen Strafverfahren helfe nicht weiter: Die Verfahren würden getrennt geführt, und ein konkreter Zusammenhang, der die Verteidigung im Drohungsfall erschweren würde, sei nicht nachgewiesen.

Da der Fall als geringfügig eingestuft wird und keine besonderen Schwierigkeiten vorliegen, muss der Beschuldigte seinen Anwalt selbst bezahlen. Auch das Gesuch, die Kosten des Verfahrens vor dem obersten Gericht nicht tragen zu müssen, wurde abgelehnt. Er hat die Gerichtskosten von 1200 Franken zu begleichen.

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Urteilsnummer: 7B_181/2026

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