Ein Mann hatte Anfang Juli 2026 beim Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht. Er warf dem Waadtländer Kantonsgericht vor, in seinem Scheidungsverfahren untätig zu sein und nicht rechtzeitig zu entscheiden – ein sogenannter Rechtsverzögerungsvorwurf.
Knapp einen Monat später, am 31. Juli 2026, teilte der Mann dem Bundesgericht schriftlich mit, dass er seine Eingabe zurückziehe. Einen Grund für diesen Schritt nannte er nicht.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von seiner Liste. Gerichtskosten wurden keine erhoben, da das Verfahren auf diese Weise endete.
Über den eigentlichen Scheidungsstreit zwischen dem Mann und seiner früheren Partnerin wurde damit nicht entschieden. Das Verfahren vor dem kantonalen Gericht dürfte weitergeführt werden.