Ein Mann albanischer Herkunft war massgeblich an einem organisierten Heroinhandel in Genf beteiligt. Zwischen Dezember 2022 und Dezember 2023 wurden über das Netzwerk mindestens 20,5 Kilogramm Heroin verkauft. Das Netzwerk funktionierte nach einem strukturierten System: Bestellungen von Käufern wurden telefonisch entgegengenommen und weitergeleitet, während sogenannte «Arbeiter» die Drogen auf der Strasse an Abhängige verkauften. Der Verurteilte übernahm dabei eine führende Rolle – er war zuständig für die Beschaffung, das Strecken und Abpacken des Heroins, die Rekrutierung der Verkäufer sowie die Verwaltung der Einnahmen.
Das Genfer Strafgericht verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von zehn Jahren und ordnete seine Ausweisung aus der Schweiz für zehn Jahre an. Das kantonale Berufungsgericht bestätigte dieses Urteil vollumfänglich. Der Verurteilte zog den Fall ans Bundesgericht weiter und beantragte, die Strafe auf höchstens fünf Jahre zu reduzieren. Er machte geltend, die Beweise seien falsch gewürdigt worden und seine Beteiligung am Netzwerk sei zeitlich und inhaltlich überschätzt worden.
Das Bundesgericht wies diese Argumente ab. Es hielt fest, dass der Verurteilte mit seinen Einwänden lediglich seine eigene Sichtweise der Beweise jener des kantonalen Gerichts entgegenstellte, ohne aufzuzeigen, inwiefern dessen Würdigung willkürlich gewesen wäre. Auch der Einwand, er habe sich während eines Teils des Jahres 2023 in Albanien aufgehalten und deshalb nicht durchgehend am Handel beteiligt gewesen sein können, überzeugte nicht: Die Vorinstanz hatte bereits festgestellt, dass er seine Anweisungen auch aus dem Ausland erteilen konnte. Bezüglich der ihm zugerechneten Drogenmenge hielt das Gericht fest, dass Mitglieder einer organisierten Bande für die gesamte von der Gruppe umgesetzte Menge haften – und der Verurteilte seine Mitgliedschaft in der Bande nicht bestritten hatte.
Da der Verurteilte die Strafhöhe nur mit der angeblich falschen Sachverhaltsfeststellung angefochten hatte und diese sich als haltlos erwies, hatte das Bundesgericht keinen Anlass, die Strafe neu zu beurteilen. Das Urteil ist damit rechtskräftig: Der Mann muss zehn Jahre in Haft und wird anschliessend für ein Jahrzehnt aus der Schweiz ausgewiesen.