Auslöser des Streits war eine Schlussrechnung des Kantonsgerichts Waadt über 652.50 Franken, die einem Mann im März 2026 zugestellt wurde – obwohl er den Betrag bereits im November 2025 bezahlt hatte. Der Mann wies auf den Fehler hin und verlangte die Rückerstattung eines zu viel bezahlten Betrags von 130.50 Franken. Die Buchhaltung des Gerichts räumte den Irrtum ein, annullierte die Rechnung und kündigte die Rückzahlung an.
Das entsprechende Schreiben wurde jedoch mit einem falsch geschriebenen Vornamen des Empfängers versandt. Der Mann holte den Einschreibebrief nicht ab – angeblich wegen des Fehlers – und verlangte daraufhin vom Kantonsgericht, seinen Vornamen in sämtlichen Dossiers, Datenbanken und Registern zu berichtigen. Er stützte sich dabei auf das kantonale Datenschutzgesetz. Das Gericht entgegnete, es handle sich um einen blossen Tippfehler auf dem Adressfeld zweier Briefe, der keine Auswirkungen auf seine gespeicherten Personendaten gehabt habe.
Die Präsidentin des Verwaltungsgerichts des Kantons Waadt trat auf seine Beschwerde nicht ein: Der Tippfehler sei völlig unbedeutend, habe keinerlei rechtliche oder praktische Folgen gehabt, und der Mann habe kein schutzwürdiges Interesse an einer Korrektur. Zudem sei die Rechnung annulliert und der zu viel bezahlte Betrag zurückerstattet worden. Auch eine vom Mann beantragte Ablehnung der Kantonsgerichtspräsidentin wegen Befangenheit behandelte die Beschwerdeinstanz nicht ausdrücklich – was laut Bundesgericht aber nicht zu beanstanden ist, da die betreffende Richterin ohnehin nicht am Verfahren beteiligt war.
Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid. Es hielt fest, der Mann habe keine Argumente vorgebracht, die den Tippfehler als ernsthaftes Datenschutzproblem erscheinen liessen. Er habe auch nicht belegt, dass sein Vorname in anderen Dokumenten oder Verfahren falsch erfasst worden sei. Da ihm kein Schaden entstanden sei und er sein Geld zurückerhalten habe, fehle ihm jedes schutzwürdige Interesse an einer weiteren Korrektur. Die Verfahrenskosten von 1000 Franken gehen zu seinen Lasten.