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Autofahrer behält drei Monate Fahrverbot nach Unfall mit Mädchen

Ein Autofahrer erfasste in Lausanne ein Mädchen auf einem Fussgängerstreifen. Sein dreimona­tiges Fahrverbot bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 24. September 2026

Im November 2024 fuhr ein Autofahrer in Lausanne mit einem Lieferwagen auf einen Fussgängerstreifen und erfasste dabei ein junges Mädchen. Das Kind wurde am Knie und am rechten Arm verletzt und musste ins Kinderspital gebracht werden, konnte dieses aber noch am selben Abend wieder verlassen. Die Strassenverkehrsbehörde des Kantons Waadt entzog dem Fahrer daraufhin den Führerausweis für drei Monate – das gesetzliche Minimum für eine solche Pflichtverletzung.

Der Autofahrer wehrte sich gegen das Fahrverbot und verlangte unter anderem, persönlich vor dem kantonalen Verwaltungsgericht angehört zu werden. Dieses lehnte die Anhörung ab, weil es sich aufgrund der Akten ausreichend informiert sah. Das Gericht bestätigte das Fahrverbot: Der Fahrer habe nachweislich unaufmerksam gehandelt – was er selbst einräumte – und damit das Mädchen ernsthaft gefährdet. Das Mädchen seinerseits habe den Fussgängerstreifen korrekt benutzt. Dass der Fahrer strafrechtlich nur mit einer Busse belegt worden war, änderte daran nichts: Die Verwaltungsbehörde ist bei der Beurteilung von Fahrfehlern nicht an das Strafurteil gebunden.

Der Fahrer zog den Fall ans Bundesgericht. Er verwies auf seine besondere Situation: Er sei darauf angewiesen, seine 99-jährige Mutter zu fahren. Zudem argumentierte er, jeder Fall sei anders und man könne nicht alle Unfälle nach demselben Massstab beurteilen. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe jedoch nicht ein, weil sie den formellen Anforderungen nicht genügte: Der Fahrer hatte keine klaren Anträge gestellt und seine Kritik am Urteil nicht ausreichend begründet. Zudem war unklar, ob das Schreiben überhaupt rechtzeitig und auf dem richtigen Weg eingereicht worden war – das Original war nie beim Gericht angekommen.

Das Fahrverbot von drei Monaten bleibt damit rechtskräftig. Gerichtskosten wurden dem Fahrer ausnahmsweise keine auferlegt.

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Urteilsnummer: 1C_453/2026

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