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Tessiner Firma scheitert mit Sanierungsplan und geht in Konkurs

Eine Tessiner Firma wollte mit einem Sanierungsplan die Insolvenz abwenden. Die Richter lehnten ab – der Konkurs bleibt bestehen.

Publikationsdatum: 24. September 2026

Eine im Kanton Tessin tätige Gesellschaft, die Anlagen verwaltet, geriet in finanzielle Schwierigkeiten und beantragte eine vorläufige Nachlassstundung – ein Verfahren, das einem Unternehmen Zeit geben soll, seine Schulden zu regeln und sich zu sanieren. Diese wurde ihr im April 2025 für zunächst vier Monate gewährt und später verlängert. Ein vom Gericht eingesetzter Sachwalter kam jedoch im Dezember 2025 zum Schluss, dass eine echte Sanierung kaum realisierbar sei: Die Liquidität der Firma reichte nicht aus, um alle vorrangigen Schulden zu begleichen, und ein glaubwürdiger Finanzierungsplan fehlte.

Das zuständige Gericht in Mendrisio widerrief daraufhin die Nachlassstundung und erklärte die Gesellschaft für konkurs. Eine Beschwerde beim Tessiner Kantonsgericht blieb erfolglos. Dieses bestätigte, dass die Firma keinen hinreichend detaillierten Sanierungs- und Liquiditätsplan vorgelegt hatte. Konkret hätte die Gesellschaft monatlich rund 40'000 Franken während zwölf Monaten aufbringen müssen, um die Altschulden zu tilgen – während die tatsächliche monatliche Verbesserung der Liquidität während der Stundung lediglich rund 10'000 Franken betrug.

Vor Bundesgericht machte die Firma geltend, die kantonalen Richter hätten die eingereichten Unterlagen – darunter neu abgeschlossene Auftragsverträge – nicht ausreichend berücksichtigt und die Sanierungschancen zu pessimistisch beurteilt. Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück. Die kantonalen Richter hatten die fraglichen Verträge sehr wohl geprüft, aber als zu unsicher und unvollständig bewertet: Die erhofften Einnahmen waren hypothetisch, teilweise nicht beziffert und berücksichtigten laufende Betriebskosten wie Löhne und Materialeinkauf nicht.

Das Bundesgericht kam zum Schluss, dass die Firma keinen realistischen und dokumentierten Sanierungsplan vorgelegt hatte, der eine positive Prognose erlaubt hätte. Der Konkurs bleibt damit bestehen. Die Verfahrenskosten von 5'000 Franken gehen zulasten der Gesellschaft.

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Urteilsnummer: 5A_324/2026

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