Der Kanton Waadt hatte gegen eine Firma in Liquidation eine Betreibung eingeleitet und Steuerbeträge von insgesamt rund 8'800 Franken gefordert. Die Firma wehrte sich dagegen, doch eine Friedensrichterin im Bezirk Ouest lausannois bestätigte im April 2026, dass die Forderung des Kantons berechtigt sei und die Betreibung fortgeführt werden darf.
Die Firma zog diesen Entscheid weiter und verlangte gleichzeitig, dass die Vollstreckung der Forderung vorläufig gestoppt wird. Die Präsidentin des zuständigen Kantonsgerichts im Kanton Waadt lehnte diesen Antrag auf einen vorläufigen Stopp im Mai 2026 ab. Daraufhin gelangte die Firma ans Bundesgericht und beantragte, den kantonalen Entscheid aufzuheben oder die Sache zurückzuweisen.
Damit eine Klage vor Bundesgericht behandelt werden kann, müssen die Parteien einen Kostenvorschuss leisten. Das Bundesgericht forderte die Firma auf, bis zum 18. Juni 2026 einen Vorschuss von 500 Franken zu bezahlen. Die Firma kam dieser Aufforderung nicht nach. Das Gericht setzte daraufhin eine zweite Frist bis zum 18. Juli 2026 – auch diese verstrich, ohne dass die Zahlung einging.
Da die Firma den Kostenvorschuss auch innerhalb der Nachfrist nicht bezahlte, trat das Bundesgericht auf die Klage nicht ein. Die Firma muss zudem die Gerichtskosten von 500 Franken tragen.