Ein 1995 geborener Kameruner, der seit seinem 14. Lebensjahr in der Schweiz lebt, wurde vom Berner Obergericht wegen Diebstahls, Hausfriedensbruchs, Beleidigung, Widerstands gegen Behörden und weiterer Delikte zu einer Freiheitsstrafe von 13 Monaten verurteilt. Zusätzlich ordnete das Gericht seine Ausweisung aus der Schweiz für fünf Jahre an. Dagegen wehrte er sich – ohne Erfolg.
Der Verurteilte argumentierte, die Landesverweisung treffe ihn besonders hart, weil er den grössten Teil seines Lebens in der Schweiz verbracht habe und kaum noch Bezug zu Kamerun habe. Sein Grossvater, der letzte ihm bekannte Verwandte dort, sei 2020 gestorben. Er sei ledig, habe keine Kinder, aber sein Leben sei in der Schweiz. Unterstützungsschreiben aus seinem Umfeld reichte er ebenfalls ein.
Die Richter liessen diese Argumente nicht gelten. Sie verwiesen auf seinen langen Vorstrafenregister: Zwischen 2014 und 2025 wurde er 17 Mal verurteilt – unter anderem wegen Körperverletzung, Diebstahl, Drohung und Verstössen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Weder Warnungen noch zunehmend härtere Strafen hätten sein Verhalten geändert. Dies zeige ein konkretes Rückfallrisiko und fehlenden Willen, sich an die Rechtsordnung zu halten. Die eingereichten Unterstützungsschreiben seien zu subjektiv, um dieses Bild zu korrigieren.
Auch seine persönliche Situation sprach nach Ansicht der Richter nicht gegen die Ausweisung: Er sei jung, gesund und habe eine Berufsausbildung, die auch im Ausland verwertbar sei. Er spreche Französisch, eine der Amtssprachen Kameruns, und verstehe zumindest teilweise den Dialekt seiner Familie. Sein Interesse am Verbleib in der Schweiz gründe im Wesentlichen auf der Dauer seines Aufenthalts – seine berufliche und soziale Integration sei hingegen schwach: Er sei arbeitslos und hoch verschuldet. Das Bundesgericht bestätigte diesen Entscheid vollumfänglich.