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Bewerber für Mittelschulrat im Kanton Uri bleibt ohne Erfolg

Ein Mann bewarb sich um einen Sitz im Urner Mittelschulrat, wurde nicht gewählt und zog vor Gericht. Das Bundesgericht trat auf seine Eingabe nicht ein.

Publikationsdatum: 24. September 2026

Der Regierungsrat des Kantons Uri wählte im Juni 2024 die Mitglieder des Mittelschulrats für die Amtsdauer bis 2028. Ein Bewerber, der sich ebenfalls um einen Sitz beworben hatte, aber nicht berücksichtigt wurde, wehrte sich dagegen. Er beanstandete, das Wahlverfahren sei nicht korrekt abgelaufen – insbesondere sei die Wahl nicht öffentlich ausgeschrieben worden, und er habe keine Begründung erhalten, weshalb er nicht gewählt wurde.

Das Urner Obergericht gab ihm teilweise recht: Es stellte fest, dass das Wahlverfahren die Grundsätze eines fairen Verfahrens verletzt hatte. Weil die Wahl nicht öffentlich bekannt gemacht worden war, hatten interessierte Kandidatinnen und Kandidaten kaum Möglichkeit, davon zu erfahren. Ausserdem erhielten nicht berücksichtigte Bewerber keine Begründung für den Entscheid. Die Aufhebung der Wahl lehnte das Obergericht jedoch ab: Der Regierungsrat hatte die Gründe für seine Wahl im Laufe des Verfahrens nachgeliefert, und eine Wiederholung der Wahl wäre nach Ansicht des Gerichts ein unnötiger Formalismus gewesen. Die Verfahrenskosten wurden dem Bewerber zu einem Viertel auferlegt.

Der Bewerber zog den Fall weiter ans Bundesgericht. Er verlangte die Aufhebung der Wahl und wollte keine Kosten bezahlen. Doch seine Eingabe entsprach nicht den formellen Anforderungen: Er setzte sich nicht konkret mit den Begründungen des Obergerichts auseinander und zeigte nicht auf, inwiefern das Gericht das Recht verletzt haben soll. Blosse Kritik am Ergebnis genügt vor Bundesgericht nicht.

Das Bundesgericht trat deshalb auf die Eingabe gar nicht erst ein. Der Bewerber muss nun zusätzlich die Gerichtskosten von 500 Franken tragen. Die Wahl der Mitglieder des Urner Mittelschulrats bleibt damit gültig.

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Urteilsnummer: 1C_312/2025

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