Der Verein «Sauberes Wasser für alle» und Aktivístin Franziska Herren, beide Träger der Volksinitiative «Für eine sichere Ernährung» (Ernährungsinitiative), warfen dem Bundesrat vor, die Stimmberechtigten mit falschen und irreführenden Informationen zu täuschen. Sie verlangten, dass der Bundesrat seine Abstimmungserläuterungen, Medienmitteilungen und Aussagen von Bundesrat Guy Parmelin an Medienkonferenzen korrigiert. Konkret beanstandeten sie drei Punkte: Der Bundesrat stelle den angestrebten Selbstversorgungsgrad als zwingend dar, behaupte fälschlicherweise, die Initiative schränke den Fleischkonsum ein, und präsentiere blosse Prognosen als unausweichliche Folgen der Initiative.
Das Initiativkomitee gelangte zunächst an den Regierungsrat des Kantons Bern, der jedoch zweimal auf die Beschwerden nicht eintrat – mit der Begründung, er sei für kantonsübergreifende Eingriffe des Bundesrats nicht zuständig. Daraufhin zogen der Verein und Franziska Herren ans Bundesgericht und verlangten, die beanstandeten Informationen noch vor der Abstimmung vom 27. September 2026 zu korrigieren oder die Abstimmung zu verschieben beziehungsweise für ungültig zu erklären.
Das Bundesgericht stellt fest, dass die Verfassung Akte des Bundesrats – darunter Abstimmungserläuterungen, Botschaften und Medienmitteilungen – grundsätzlich von einer gerichtlichen Anfechtung ausschliesst. Dasselbe gilt für Äusserungen einzelner Bundesratsmitglieder, sofern diese im Wesentlichen den Inhalt der Abstimmungserläuterungen wiedergeben. Genau das sei hier der Fall. Eine gesetzliche Ausnahme, die eine Anfechtung dennoch erlauben würde, existiere nicht und werde auch vom Initiativkomitee nicht genannt.
Das Bundesgericht tritt deshalb auf beide Beschwerden nicht ein. Den Beschwerdeführenden werden Gerichtskosten von 500 Franken auferlegt.