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Frau zieht ihre Eingabe zurück – Verfahren wird abgeschrieben

Eine Frau reichte versehentlich das falsche Dokument ein. Nach Klärung zog sie ihre Eingabe zurück, das Verfahren wurde eingestellt.

Publikationsdatum: 24. September 2026

Eine Frau reichte Ende August 2026 beim Bundesgericht eine Eingabe ein, die sie als Beschwerde wegen Rechtsverweigerung und Rechtsverzögerung bezeichnete. Das Dokument richtete sich zwar formal an das Zürcher Obergericht, enthielt aber Kritik daran, dass dieses drei ihrer früheren Eingaben nicht behandelt habe. Das Bundesgericht eröffnete daraufhin ein entsprechendes Verfahren.

Wenige Tage später meldete sich die Frau und erklärte, sie habe versehentlich ein falsches Dokument eingereicht. Eigentlich habe sie beim Bundesgericht Beschwerde gegen zwei Urteile des Obergerichts erheben wollen, in denen es um die Vollstreckung von Geldforderungen ging. Sie reichte die korrekten Unterlagen nach. Das Bundesgericht leitete diese an die zuständige Abteilung weiter, wo sie unter zwei neuen Verfahrensnummern behandelt werden.

Das Bundesgericht informierte die Frau über die Weiterleitung und stellte in Aussicht, das ursprünglich eröffnete Verfahren zu schliessen, sofern sie es nicht weiterführen wolle. Noch am selben Tag zog die Frau ihre Eingabe in diesem Verfahren zurück.

Da die Beschwerde zurückgezogen wurde, schrieb der zuständige Abteilungspräsident das Verfahren ab. Gerichtskosten wurden keine erhoben.

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Urteilsnummer: 5A_842/2026

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