Im Dezember 2025 brannte in Zug ein Auto vollständig aus. Die Polizei ging von einem technischen Defekt aus. Der Fahrzeughalter wollte dennoch, dass die Behörden strafrechtlich gegen Unbekannte ermitteln. Die Staatsanwaltschaft Zug lehnte es jedoch ab, ein Verfahren zu eröffnen. Dagegen wollte der Mann beim Zuger Obergericht vorgehen.
Da er die anfallenden Verfahrenskosten von 800 Franken nicht bezahlen wollte, beantragte er, das Verfahren auf Staatskosten führen zu dürfen – also ohne eigene Kostenbeteiligung. Das Obergericht verlangte dafür den Nachweis, dass er tatsächlich mittellos ist. Der Mann reichte zwar eine Steuerveranlagung für 2024 ein, die ein Einkommen und Vermögen von null Franken auswies. Das Gericht hegte jedoch erhebliche Zweifel: Der Mann bewohnte alleine eine 5,5-Zimmer-Wohnung und hatte dafür einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Wie er ohne Einkommen die Miete bezahlen könne, war für das Gericht nicht nachvollziehbar. Einen vollständigen Kontoauszug legte er trotz Aufforderung nicht vor – nur einen Screenshot mit einzelnen Transaktionen, was als ungenügend galt.
Parallel dazu verlangte der Mann, dass Kommunikationsdaten bei Telefonanbietern gesichert werden sollten – ein Schritt, der im Strafverfahren möglich ist, wenn ein konkreter Tatverdacht gegen bestimmte Personen besteht. Das Obergericht lehnte auch diesen Antrag ab, weil kein solcher Verdacht erkennbar war.
Das Bundesgericht trat auf die Eingaben des Mannes nicht ein. Seine Beschwerdeschriften enthielten keine ausreichende Begründung dafür, weshalb die Entscheide des Obergerichts falsch gewesen sein sollen. Er muss nun die Gerichtskosten von 750 Franken selbst tragen. Auch der Antrag auf kostenlose Prozessführung vor Bundesgericht wurde abgelehnt, da seine Eingaben von Anfang an keine Aussicht auf Erfolg hatten.