Ein Unternehmen, das sich im Liquidationsverfahren befindet – also dabei ist, seinen Betrieb aufzulösen –, hatte gegen ein Urteil des Waadtländer Kantonsgerichts vom 18. Juni 2026 Einsprache erhoben. Dabei ging es um einen Streit aus einem Arbeitsverhältnis zwischen der Firma und einem ehemaligen Mitarbeiter.
Nur wenige Wochen nach Einreichung des Rekurses, am 2. September 2026, teilte die Firma dem Bundesgericht schriftlich mit, dass sie ihren Rekurs zurückziehe. Einen konkreten Grund nannte sie dabei nicht.
Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren ab. Da die Firma das Verfahren selbst eingeleitet und dann zurückgezogen hatte, muss sie eine reduzierte Gerichtsgebühr von 300 Franken tragen. Der ehemalige Mitarbeiter erhält keine Entschädigung für allfällige eigene Kosten, da er im Verfahren nicht zur Stellungnahme aufgefordert worden war und somit keinen Aufwand hatte.