Symbolbild

Firma in Liquidation zieht Klage gegen Mitarbeiter zurück

Eine Firma in Liquidation hat ihren Rechtsstreit mit einem ehemaligen Mitarbeiter aufgegeben. Sie muss dafür eine Gebühr von 300 Franken bezahlen.

Publikationsdatum: 25. September 2026

Eine Aktiengesellschaft, die sich im Liquidationsverfahren befindet – also dabei ist, ihren Betrieb geordnet abzuwickeln –, hatte gegen ein Urteil des Kantonsgerichts Waadt Beschwerde eingereicht. Dabei ging es um einen arbeitsrechtlichen Streit mit einem ehemaligen Mitarbeiter. Das Kantonsgericht hatte am 18. Juni 2026 entschieden, und die Firma wollte diesen Entscheid anfechten.

Knapp zwei Monate nach Einreichung der Beschwerde beim Bundesgericht ruderte die Firma zurück. Mit einem Schreiben vom 3. September 2026 teilte sie dem Bundesgericht mit, dass sie ihre Beschwerde zurückziehe. Über die Gründe für diesen Schritt ist nichts bekannt.

Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und strich den Fall von der Rolle, das heisst, das Verfahren wurde formell beendet. Als Folge des Rückzugs muss die Firma eine reduzierte Gerichtsgebühr von 300 Franken tragen. Der ehemalige Mitarbeiter, der im Verfahren nicht aufgefordert worden war, eine Stellungnahme einzureichen, erhält keine Entschädigung für allfällige Anwaltskosten.

Originalurteil auf bundesgericht.ch ansehen
Urteilsnummer: 4D_112/2026

Zurück zur Hauptseite