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Jurist muss 40'000 Franken Busse zahlen wegen nicht deklarierter Dividende

Ein Jurist vergass, eine Dividende von 600'000 Franken der Steuerbehörde zu melden. Die Richter bestätigen die Busse von 40'000 Franken wegen fahrlässiger Steuerhinterziehung.

Publikationsdatum: 25. September 2026

Ein in der Schweiz tätiger Jurist mit französischer Anwaltsausbildung führte eine eigene Gesellschaft, die Beratungsleistungen im Rechts- und Unternehmensbereich anbot. Im Juli 2017 beschloss die Generalversammlung seiner Gesellschaft, ihm eine Dividende von 600'000 Franken für das Geschäftsjahr 2016 auszuzahlen. Diese Dividende wurde jedoch weder der Eidgenössischen Steuerverwaltung (EStV) gemeldet noch die darauf fällige Verrechnungssteuer abgeführt. Erst im Rahmen einer Kontrolle der EStV im Juni 2019 fiel die Unterlassung auf. Die Steuer wurde nachträglich beglichen.

Die EStV erliess daraufhin einen Strafbefehl gegen den Juristen und verurteilte ihn wegen fahrlässiger Steuerhinterziehung zu einer Busse von 40'000 Franken. Das erstinstanzliche Gericht in Lausanne sprach ihn zunächst frei, weil es ihm die nötigen steuerlichen Kenntnisse absprach. Das Waadtländer Kantonsgericht hob diesen Freispruch jedoch auf und bestätigte die Busse. Es befand, dass ein Jurist mit langjähriger Tätigkeit in der Schweiz, eigenen Angaben zufolge guten Buchhaltungskenntnissen und früherer Erfahrung mit der Deklaration von Dividenden hätte wissen müssen, dass eine beschlossene Dividende sofort steuerlich zu melden ist.

Vor dem höchsten Gericht argumentierte der Jurist, er habe seine Pflichten nicht gekannt und darauf vertraut, dass mangels tatsächlicher Auszahlung keine Steuer fällig sei. Zudem habe er sich auf seinen Treuhänder verlassen. Die Bundesrichter wiesen diese Argumente ab. Sie hielten fest, dass bereits der Beschluss der Generalversammlung zur Ausschüttung einer Dividende die Steuerpflicht auslöst – unabhängig davon, ob das Geld tatsächlich fliesst. Von einer Person mit seiner Ausbildung und Erfahrung sei zu erwarten gewesen, dass sie sich zumindest über diese Pflicht informiert. Das Vertrauen in den Treuhänder entbinde ihn nicht von seiner eigenen Verantwortung.

Das höchste Gericht bestätigte damit das Urteil des Kantonsgerichts vollumfänglich. Der Jurist muss die Busse von 40'000 Franken bezahlen und trägt zusätzlich die Gerichtskosten von 3'000 Franken.

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Urteilsnummer: 6B_154/2026

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