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Anwalt scheitert mit Antrag auf Aktensperrung vor Bundesgericht

Ein Beschuldigter wollte verhindern, dass Kläger Einblick in bestimmte Akten erhalten. Die Richter traten auf seinen Antrag nicht ein.

Publikationsdatum: 29. September 2026

Gegen einen Mann, der in einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung tätig war, liefen in Genf zwei getrennte Strafverfahren. Die Staatsanwaltschaft hatte diese im April 2025 zusammengelegt, weil beide Fälle denselben Beschuldigten und denselben beruflichen Kontext betrafen. Der Beschuldigte – offenbar ein Anwalt, da im Verfahren der Begriff «Berufsgeheimnis» und die «Kanzlei» eine zentrale Rolle spielen – wollte diese Zusammenlegung rückgängig machen.

Im Juni 2026 beantragte er bei der Staatsanwaltschaft die Trennung der Verfahren. Gleichzeitig verlangte er, dass bestimmte Akten – darunter die Buchhaltung seiner Kanzlei, Unterlagen aus einer Hausdurchsuchung und die Ergebnisse einer angekündigten Buchprüfung – den Klägern nicht zugänglich gemacht werden dürfen. Die zuständige kantonale Instanz lehnte diesen Antrag auf vorläufigen Schutz ab. Sie begründete dies damit, dass die beantragten Massnahmen im Wesentlichen dasselbe bezweckten wie die Trennung der Verfahren, über die noch gar nicht entschieden worden war.

Der Beschuldigte zog den Fall ans Bundesgericht und beantragte dort ebenfalls vorläufige Massnahmen. Die Bundesrichter traten auf die Eingabe jedoch nicht ein. Sie stellten fest, dass kein nicht wiedergutzumachender Nachteil drohe: Für Akten, die den Klägern bereits zugänglich waren, bestehe kein schützenswertes Interesse mehr. Und bezüglich der noch nicht übermittelten Unterlagen habe die Staatsanwaltschaft noch gar nicht entschieden, ob und wie der Zugang eingeschränkt werden soll – dieser Entscheid stehe noch aus und könne dann separat angefochten werden.

Das Bundesgericht auferlegte dem Beschuldigten Gerichtskosten von 3000 Franken. Der Antrag auf vorläufige Massnahmen wurde gegenstandslos, da das Gericht auf die Haupteingabe nicht eintrat.

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Urteilsnummer: 7B_926/2026

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