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Firma zieht Klage gegen Schuldner zurück

Eine Aktiengesellschaft hatte eine Forderung gegen einen Schuldner geltend gemacht. Nachdem das Gericht Mängel feststellte, zog die Firma ihre Klage zurück.

Publikationsdatum: 30. September 2026

Eine Aktiengesellschaft wollte vor Gericht durchsetzen, dass ein Schuldner eine Zahlung leistet. Dazu hatte sie beim Genfer Zivilgericht einen Antrag auf sogenannte provisorische Rechtsöffnung gestellt – ein Verfahren, mit dem Gläubiger eine Geldforderung vorläufig vollstrecken lassen können. Das erstinstanzliche Gericht wies diesen Antrag am 19. Mai 2026 ab.

Die Firma legte daraufhin Beschwerde bei der Zivilkammer des Genfer Kantonsgerichts ein. Dieses erklärte die Beschwerde am 23. Juni 2026 jedoch für unzulässig, weil formale Voraussetzungen nicht erfüllt waren. Die Aktiengesellschaft wandte sich daraufhin ans Bundesgericht und verlangte eine erneute Prüfung des Falls.

Das Bundesgericht stellte fest, dass die Eingabe der Firma Mängel aufwies, und forderte sie auf, diese zu beheben. Gleichzeitig wurde die Firma aufgefordert, bis Ende August 2026 einen Kostenvorschuss von 500 Franken zu leisten. Kurz darauf, am 17. Juli 2026, teilte die Aktiengesellschaft dem Bundesgericht mit, dass sie ihre Klage zurückziehe.

Das Bundesgericht nahm den Rückzug zur Kenntnis und schloss das Verfahren ab. Ausnahmsweise wurden keine Gerichtskosten erhoben. Damit bleibt es beim ursprünglichen Entscheid: Die Forderung der Firma gegen den Schuldner wurde nicht durchgesetzt.

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Urteilsnummer: 4D_118/2026

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