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Rentner erhält keine Neubeurteilung seiner Altersrente

Ein Rentner wollte seine Altersrente von 561 Franken monatlich neu beurteilen lassen. Die Richter traten auf sein Gesuch nicht ein, weil seine Eingabe zu wenig begründet war.

Publikationsdatum: 30. September 2026

Die Schweizerische Ausgleichskasse sprach einem Mann im Dezember 2023 eine ordentliche Altersrente von 561 Franken pro Monat zu. Der Rentner war mit dieser Verfügung nicht einverstanden und stellte Anfang 2025 ein Gesuch, die Kasse solle ihren Entscheid nochmals überprüfen. Die Ausgleichskasse lehnte es ab, auf dieses Gesuch einzutreten.

Der Rentner zog daraufhin vor das Bundesverwaltungsgericht – ebenfalls ohne Erfolg. Das Gericht hielt fest, dass die Ausgleichskasse bei solchen Überprüfungsgesuchen einen Ermessensspielraum hat und nicht verpflichtet ist, darauf einzugehen. Es bestehe kein einklagbares Recht auf eine erneute Prüfung einer rechtskräftigen Verfügung. Zudem müsse die Kasse bei einem Nichteintreten keine formelle Verfügung erlassen. Von einer Rechtsverweigerung könne daher keine Rede sein.

Der Rentner gelangte schliesslich ans Bundesgericht. Dieses stellte fest, dass seine Eingabe den gesetzlichen Anforderungen nicht genügte. Er hatte es unterlassen, konkret darzulegen, weshalb das Bundesverwaltungsgericht falsch entschieden haben soll. Stattdessen beschränkte er sich darauf, seine eigene Sichtweise zur Pflicht der Ausgleichskasse zu wiederholen. Auch sein Vorwurf, das Bundesverwaltungsgericht habe sein rechtliches Gehör verletzt, weil es nicht inhaltlich auf seine Argumente eingegangen sei, überzeugte nicht: Wenn ein Gericht gar nicht erst auf eine Beschwerde eintritt, ist es folgerichtig, dass es sich nicht mit dem Inhalt befasst.

Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein. Immerhin verzichtete es darauf, dem Rentner Verfahrenskosten aufzuerlegen.

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Urteilsnummer: 9C_380/2026

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