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Ägyptischer Fussballer bleibt für vier Jahre gesperrt

Ein ägyptischer Fussballprofi wurde wegen Manipulation einer Dopingprobe für vier Jahre gesperrt. Richter bestätigen das Urteil des Sportschiedsgerichts.

Publikationsdatum: 30. September 2026

Im August 2023 wurde ein ägyptischer Fussballprofi ausserhalb eines Wettkampfs auf Doping getestet. Da er angab, an Durchfall zu leiden, durfte er die Urinprobe im Sitzen auf der Toilette abgeben. Das Labor in Barcelona stellte fest, dass die erste Probe keine menschliche Urinsubstanz enthielt – sie war offenbar mit Wasser aus der Toilette verfälscht worden. In der zweiten Probe wurde zudem eine geringe Menge THC nachgewiesen, einer in Wettkämpfen verbotenen Substanz.

Die ägyptische Anti-Doping-Kommission sprach den Spieler zunächst frei, weil die Beweise nicht als ausreichend galten. Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) legte dagegen Einspruch beim Sportschiedsgericht TAS ein. Der zuständige Einzelschiedsrichter kam zum Schluss, dass der Fussballer die einzige Person war, die Zugang zum Probenbehälter hatte, und dass kein alternatives Erklärungsszenario vorlag. Er verurteilte den Spieler wegen Manipulation einer Dopingprobe zu einer Sperre von vier Jahren.

Dagegen wehrte sich der Fussballer vor dem Schweizer Höchstgericht. Er rügte, sein rechtliches Gehör sei verletzt worden: Der Schiedsrichter habe zu Unrecht das schriftliche Zeugnis des Klubarztes abgelehnt, das er nach neuen Aussagen des Dopingkontrolleurs in der Verhandlung beantragt hatte. Zudem habe der Schiedsrichter wichtige Argumente nicht berücksichtigt.

Die Bundesrichter wiesen beide Rügen ab. Zum einen hätte der Spieler den abgelehnten Beweisantrag sofort beim Schiedsrichter beanstanden müssen – stattdessen schwieg er mehr als sechs Monate lang und wartete bis zum Urteil. Dieses Vorgehen verstosse gegen den Grundsatz von Treu und Glauben. Zum anderen zeigte die Lektüre des Schiedsspruchs, dass der Schiedsrichter die angeblich widersprüchlichen Aussagen des Dopingkontrolleurs sehr wohl geprüft und als nicht entscheidrelevant eingestuft hatte. Die vierjährige Sperre bleibt damit bestehen.

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Urteilsnummer: 4A_19/2026

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